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Kein Widerrufsrecht bei Kauf von Lehman-Zertifikaten am Telefon

In zwei Entscheidungen vom 27. November 2012 (Az. XI ZR 384/11 und XI ZR 439/11) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Kauf von „Lehman-Zertifikaten“ per Telefon oder E-Mail nicht dem im Fernabsatz grundsätzlich geltenden Widerrufsrecht unterfällt. Die jeweiligen Kläger des Verfahrens hatten bei der Beklagten teilweise per Telefon, teilweise per E-Mail verschiedene Zertifikate der niederländischen Lehman Brothers Treasury Co. B.V. erworben, deren Rückzahlung von der US-amerikanischen Lehman Brothers Holdings Inc. garantiert wurde.

Mehr Schein als Sein? OLG Karlsruhe verbietet „Mogelpackung“ bei Frischkäse

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einem Hersteller von Frischkäse untersagt, seine Produkte in einer Verpackung anzubieten, die eine größere Füllmenge als tatsächlich vorhanden vortäuscht (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. November 2012, Az. 4 U 156/12). Der Frischkäse wird in einer Plastikverpackung vertrieben, die nach unten abgerundet ist und an einer der Seite eine Einbuchtung aufweist. Die Plastikverpackung ist umgeben mit einer Ummantelung aus Pappe.

Sonntagsverkauf exklusiv für Stammkunden

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 25.06.2012, Az. 1 HK O 1231/12 entschieden, dass eine Werbung mit dem Hinweis „exklusiv für Stammkunden … Sonntag … dieses Schreiben ist gleichzeitig Ihre persönliche Eintrittskarte und berechtigt Sie zum Besuch unserer geschlossenen Verkaufsveranstaltung …“ unzulässig ist, wenn es sich hierbei nicht um einen beschränkten und nicht allgemein zugänglichen Personenkreis handelt und hierfür nicht Eintrittskontrollen durchgeführt werden.

LG Amberg verurteilt Lebensmitteldiscounter wegen irreführender Werbung – 350 g sind weniger als 400 g

Mit Urteil vom 12.11.2012, Az. 41 HK O 116/12 (nicht rechtskräftig) hat das LG Amberg einen Lebensmitteldiscounter zur Unterlassung verurteilt, der in seinen Werbeprospekten für eine Sonderaktion Hähnchen-Innenfilets geworben hatte mit dem Hinweis auf eine 400 g Packung sowie dem günstigen Endpreis von 2,69 € statt 2,89 €. Zugleich war kleingedruckt in der Anzeige in Klammern angegeben, dass sich der Grundpreis auf 7,69 €/kg belaufe.

OLG Düsseldorf: Preisangabenpflicht des TKG gilt bei der Bewerbung einer Kundenservicetelefonnummer auch für (0)18x-Nummern

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.09.2012, Az. I 20 U 43/12 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass ein Telekommunikationsunternehmen bei der Bewerbung einer entgeltlichen Kundenservicetelefonnummer mit der Vorwahl (0)185 den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz (Höchstpreis) angeben muss.

Telekommunikationsanbieter muss Verbraucher über SIM-Lock informieren

Das Landgericht Bonn hat einem Telekommunikationsunternehmen untersagt, das iPhone 5 ohne Hinweis auf die Existenz einer SIM-Lock-Sperre bzw. eines Netlock zu bewerben. Mit dem Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 01.10.2012, Az. 11 O 39/12 ist das Gericht der Auffassung der Wettbewerbszentrale gefolgt, dass es sich bei der Sperre eines Mobiltelefons durch ein SIM- bzw. Netlock um eine wesentliche Eigenschaft im Sinne von § 5a UWG handelt, über die der Verbraucher in Kenntnis zu setzen ist.

Kostenbelastung der Versicherten mit Abschluss- und Vertriebskosten im Falle der vorzeitigen Beendigung ist bei zertifizierten Altersvorsorgeprodukten zulässig

er für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen verwendete Klausel, nach der die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Laufzeitjahre verteilt werden, die Anleger nicht unangemessen benachteiligt (BGH, Urteil vom 7. November 2012 – IV ZR 292/10).

Gefahrmeldung: Verlorene Ladung auf der A 5

Diese Meldungen sind wohl jedem Autofahrer aus dem Radio bekannt. Eine Ladung kann sich aus den verschiedensten Gründen von der Ladefläche lösen und auf die Fahrbahn fallen – mit entsprechenden Folgen für den nachfolgenden Verkehr. Ein Grund könnte sein, dass die zur Ladungssicherung verwendeten Zurrgurte qualitativ minderwertig sind und deswegen eine Ladung in Extremfällen nicht halten können.

Keine Vertragsstrafe als Spende an Dritte

Ein von der Wettbewerbszentrale abgemahnter Automobilkonzern hatte den beanstandeten Wettbewerbsverstoß eingeräumt und sich für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung zur Unterlassung mit dem Versprechen einer von der Wettbewerbszentrale nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe verpflichtet, die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft und von der Wettbewerbszentrale unter Nennung ihres Aktenzeichens an den SOS Kinderdorf e.V. München gespendet werden sollte. Die Wettbewerbszentrale bezweifelte die Ernstlichkeit der abgegebenen Erklärung und erhob Klage.

Kennzeichnung von Reifen mit dem Europäischen Reifenlabel seit 01.11.2012 Pflicht im Handel mit Reifen

Seit dem 01.11.2012 müssen im Handel fast alle Reifen für vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung (Pkw, Transporter, Busse, Lkw) mit dem europäischen Reifenlabel gekennzeichnet werden.

Das EU-Reifenlabel ähnelt dem bereits zum 01.12.2011 eingeführten Energieeffizienzlabel für Pkw. Es enthält Informationen über den Rollwiderstand des Reifens (stilisierte Tankstellenzapfsäulensymbol), die Nasshaftung des Reifens (stilisierte Regenwolke) und das externes Rollgeräusch des Reifens

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