Irreführende Werbung für Senseo Edelstahl Kaffeemaschine zum Preis von 8,97 Euro (Update)
Wie seinerzeit berichtet (vgl. News vom 13.05.2013 „Irreführende Werbung für Senseo Edelstahl Kaffeemaschine zum Preis von 8,97 Euro >>), hat das Landgericht Bielefeld mit Urteil vom 19.02.2013, Az. 12 O 172/12, auf Klage der Wettbewerbszentrale einen Anbieter von Druckerpatronen und Handyzubehör wegen irreführender Werbung zur Unterlassung verurteilt. Diese Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig geworden, nachdem