Zinsangaben bei der Werbung für Verbraucherkredite
Das Landgericht Potsdam (LG Potsdam, Urteil vom 24.07.2013, Az: 52 O 134/11 – nicht rechtskräftig) hat einer Sparkasse in Brandenburg die Bewerbung von privaten Krediten ohne Angabe des Sollzinses und ohne erkennbare Darstellung eines ⅔-Beispiels untersagt. Die Sparkasse bewarb im Internet die Vergabe von Verbraucherkrediten lediglich mit der Angabe des effektiven Jahreszinses.