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Zinsangaben bei der Werbung für Verbraucherkredite

Das Landgericht Potsdam (LG Potsdam, Urteil vom 24.07.2013, Az: 52 O 134/11 – nicht rechtskräftig) hat einer Sparkasse in Brandenburg die Bewerbung von privaten Krediten ohne Angabe des Sollzinses und ohne erkennbare Darstellung eines ⅔-Beispiels untersagt. Die Sparkasse bewarb im Internet die Vergabe von Verbraucherkrediten lediglich mit der Angabe des effektiven Jahreszinses.

Lebensmittelkennzeichnung: Wichtige Informationen auf ausländischen Lebensmitteln müssen in deutscher Sprache erfolgen

Ausländische Lebensmittel erfreuen sich bei Verbrauchern großer Beliebtheit. Aber auch bei diesen Lebensmitteln sind die deutschen Kennzeichnungsvorschriften zu beachten. Die Wettbewerbszentrale hat in den vergangenen Monaten Abmahnungen insbesondere gegen Verkäufer von englischen Lebensmitteln ausgesprochen; deren Produkte nur in englischer Sprache beschriftet waren.

Facebook-Werbung durch Mitarbeiter eines Autohauses untersagt

Das Landgericht Freiburg hat mit nicht bestandskräftigem Beschluss vom 31.07.2013, Az. 12 O 83/13, einem Automobilhandelsunternehmen bei Androhung der üblichen Ordnungsmittel von bis zu € 250.000,– respektive Ordnungshaft untersagt, gegen die Regelungen der Pkw-EnVKV zu verstoßen und die nach dem Telemediengesetz (TMG) erforderlichen Angaben – sog. Anbieterkennzeichnung – nicht zu veröffentlichen sowie die Motorleistung eines Fahrzeugs nicht (auch) in „kW“ anzugeben.

LG Wiesbaden zu Insolvenzverkäufen im Orientteppichhandel

Das Landgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 26.04.2013, Az. 13 O 64/12 (nicht rechtskräftig), entschieden, dass die Werbung mit Insolvenzverkäufen unzulässig ist, wenn die beworbene Ware nicht zur Insolvenzmasse gehört.

Ein Teppichhändler hatte in Karlsruhe und Donauwörth in großen Anzeigen unter Hinweis auf das Insolvenzverfahren 4 IN 421/08 eine ultimative 3-tägige Schlussräumung angekündigt und mit einer „Liquidation“ und „Insolvenzauflösung“ geworben.

Irreführende Werbung eines Elektronikmarktes für eine Aktion „3 für 2“

Eine Elektronikmarktkette hatte in bundesweit geschalteten Werbeanzeigen zu Ostern geworben mit einer Aktion „3 für 2 – 3 Artikel kaufen nur 2 zahlen!“. Gemäß dem Text der Werbung sollte die Aktion gelten für alle vorhandenen CDs, DVDs, Blu-rays, PC/Konsolen-Spiele und Software. In der Werbung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der günstigste Artikel gratis an den Kunden abgegeben werde.

OLG Düsseldorf zum Pillentaxi

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem Apotheker untersagt, apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Botenzustellung durch Auszubildende an Kunden abgeben zu lassen, wenn nicht zuvor eine persönliche Beratung durch entsprechend qualifiziertes pharmazeutisches Personal in der Apotheke stattgefunden hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013, Az. I-20 U 116/12). Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale. Gegenstand des Rechtsstreits war die Auslieferung durch ein so genanntes „Pillentaxi“, bei dem telefonisch in der Apotheke bestellte Arzneimittel durch Boten dem Kunden zugestellt werden.

Unter welchen Voraussetzungen darf ein in Österreich tätiger „Planender Baumeister“ in Bayern die Berufsbezeichnung „Architekt“ führen?

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 10.07.2013 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zur Auslegung der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vorgelegt (Az. 8 C 9.12). Unter anderem geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein in Österreich tätiger „Planender Baumeister“ in Bayern die Berufsbezeichnung „Architekt“ führen darf.

Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger mit privaten Wohnsitzen sowohl in Österreich als auch in Bayern. Er legte nach österreichischem Recht die Prüfung als Baumeister ab, und betreibt als „Planender Baumeister“ in Österreich ein Planungsbüro. Daneben beantragte er die Eintragung in die Architektenliste der bayerischen Architektenkammer.

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