Wer auf seiner eigenen Website Bücher zum Kauf über Amazon anbietet, wird dadurch nicht zum Buchhändler
Bietet jemand eine bestimmte Auswahl von Büchern passend zu seinem sonstigen Angebot auf seiner Internetseite an und können diese Bücher dann per Klick über Amazon bestellt werden, so entsteht hierdurch kein Wettbewerbsverhältnis zu einem direkten Verkäufer von Büchern. Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche scheitern in einem solchen Fall an der notwendigen Voraussetzung des Mitbewerbers gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das dieser bereits im Oktober 2013 entschieden hat (Urteil vom 17.10.2013, Az. I ZR 173/12 – Werbung für Fremdprodukte) und dessen Entscheidungsgründen jetzt aktuell vom Bundesgerichtshof veröffentlicht wurden.