Home News Seite 147

News

BGH sieht „Probiotik“ und „Praebiotik“ als gesundheitsbezogene Angabe an

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 26.02.2014, Az. I ZR 178/12 – Praebiotik) handelt es sich bei der Angabe „Praebiotik® + Probiotik® Mit natürlichen Milchsäurekulturen – Praebiotik® zur Unterstützung einer gesunden Darmflora“ um eine gesundheitsbezogene Angabe nach Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health Claims Verordnung).

Bundesgerichtshof: „sponsored by“ reicht zur Kennzeichnung eines bezahlten redaktionellen Beitrags nicht aus

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat aktuell entschieden, dass der Herausgeber einer Zeitung einen bezahlten redaktionellen Beitrag deutlich mit dem Begriff „Anzeige“ kennzeichnen muss (Urteil vom 06.02.2014, Az. I ZR 2/11 ­ GOOD NEWS II). Hiergegen spricht auch nicht das Recht der Europäischen Union.

Kammergericht untersagt Werbung mit „Apothekenverkaufspreis“

Das Kammergericht hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem Apotheker untersagt, rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel (OTC-Produkte) mit einem Preisvorteil gegenüber dem „AVP“ zu bewerben (Kammergericht, Urteil vom 17. Januar 2014, Az. 5 U 89/13; F 4 0556/12). Der Apotheker hatte seine günstigen Preise einem höheren, als „AVP“ bezeichneten Preis gegenübergestellt, der als Apothekenverkaufspreis erläutert wurde.

Landgericht Marburg untersagt Werbung für „unsichtbare“ Hörgeräte

Auffälligkeit und Sichtbarkeit von Hörgeräten spielen für Personen mit eingeschränktem Hörvermögen als Grundlage für Kaufentscheidungen eine ganz erhebliche Rolle. Schließlich geht es darum, einer etwaigen Stigmatisierung als Schwerhöriger zu entgehen. Gerade deswegen wird in der Hörgeräteakustik gelegentlich der Versuch unternommen, Hörgeräte mit entsprechenden Prädikaten zu bewerben, so auch ein im Nordhessischen beheimatetes Hörgeräteakustikunternehmen, welches ein von ihm angebotenes Gerät in der Werbung als „Das unsichtbare Hörsystem“ anpries. Da dieses Hörgerät mit einer sog. Rückholvorrichtung versehen war,

Bundesgerichtshof: „Tippfehler-Domains“ dürfen keine Kunden abfangen

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die konkrete Benutzung einer „Tippfehler-Domain“ unter dem Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG verstößt, wenn der Nutzer auf der sich öffnenden Internetseite nicht sogleich und unübersehbar auf den Umstand hingewiesen wird, dass er sich nicht auf der richtigen Seite befindet (Urteil vom 22.01.2014 , Az. I ZR 164/12 – wetteronline.de).

Für die Frage der Pfandpflicht ist die Verpackungsverordnung abfallwirtschaftlich und nicht lebensmittelkennzeichnungsrechtlich zu interpretieren

In einem aktuell veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) ging es um die Frage, ob für ein Getränk, das lebensmittelkennzeichnungsrechtlich weder als „Fruchtsaft“ noch als „Fruchtnektar“ einzuordnen ist, die Pfandpflicht gilt. Die Pfandpflicht gilt für Erfrischungsgetränke und nicht für Fruchtsäfte und Fruchtnektare. Bei dem streitgegenständlichen Getränk handelt es sich um ein perlendes Apfel- Pfirsich-Furchtsaftgetränk aus Fruchtsaftkonzentrat, dem natürliches Aroma zugesetzt wird. Wegen dieses Zusatzes darf es lebensmittelrechtlich nicht als „Fruchtsaft“ bezeichnet werden, obwohl es zu 99% aus Fruchtsaftkonzentrat besteht. Das Getränk kommt daher als „Fruchtsaftgetränk“ in den Handel.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de