OLG Frankfurt: Keine Abgabe von Rubbellosen bei Rezepteinlösung
Apotheker, die ihren Kunden beim Einlösen von Rezepten Lose in Form eines Einkaufsgutscheines aushändigen, verstoßen gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung. Das hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil das Oberlandesgericht Frankfurt am Main festgestellt (Urteil vom 10.07.2014, Az. 6 U 32/14).
