Landgericht Fulda untersagt Werbung mit Auszeichnungen eines Mobilfunkanbieters
Mit Urteil vom 17.01.2014 hat das Landgericht Fulda einen Online-Händler für Mobilfunktarife und dazugehöriger Hardware zur Unterlassung der Werbung mit drei verschiedenen Siegeln verurteilt (Az. 7 O 48/13). Der Mobilfunkanbieter warb auf seiner Internetseite mit mehreren Test- und Gütesiegeln, unter anderem mit einem Siegel der Yatego GmbH. Das Siegel trug den Schriftzug „Yatego geprüfter Anbieter 2010“.