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Best Price Garantie

Ein Möbelhändler bewarb in seinem Onlineshop sein Warensortiment mit einer „Best Price Garantie“. Diese „Best Price Garantie“ enthielt u. a. folgende Angaben:

„Durch kontinuierliche Marktanalysen und den Kauf direkt an der Quelle unserer nationalen und internationalen Hersteller können wir Ihnen unser unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis bieten… Falls Sie dennoch das beworbene Produkt bis zu 14 Tagen nach Erhalt irgendwo anders billiger im Internet als bei uns gesehen haben, erhalten Sie von uns den Differenzbetrag wieder zurück… Bei uns bekommen Sie garantiert immer den besten Preis!…“.

Werbung mit Kundenzufriedenheitsanalysen

Die Werbung mit Kundenzufriedenheitsanalysen ist ein beliebtes Marketinginstrument. Bei der Suche nach Angeboten orientieren sich Verbraucher gerne an Kundenzufriedenheitsumfragen. Eine Anbieterin von Nachhilfeleistungen warb sowohl im Fernsehen als auch auf YouTube mit den Angaben:

„Die Nachhilfe mit der höchsten Zufriedenheit“

Kunden werben Kunden

Unter dieser Überschrift bewarb eine Bank insbesondere im Internet das Angebot für Bestandskunden, weitere Kunden für die verschiedenen angebotenen Kontomodelle zu gewinnen. Als Prämien wurden an mehreren Stellen des Internetauftrittes eine 20 Euro Gutschrift, eine 40 Euro Spende an UNICEF, zwei Flaschen Champagner sowie ein Zinsbonus bzw. freie Buchungen auf einem Depot-Konto ausgelobt. In der Werbung wurde der Eindruck erweckt, für die erfolgreiche Werbung eines Kunden erhielte der Werber

Tiefpreisgarantie

Eine Elektronikmarktkette bewarb den Verkauf der stationär und im Internet angebotenen Waren unter Hinweis auf eine Tiefpreisgarantie wie folgt:

„Tiefpreisgarantie. Ihr Vorteil ist unser Versprechen. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen ein bei uns gekauftes Produkt bei gleicher Leistung und in unserer Region günstiger sehen, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag oder nehmen das Gerät zurück.“.

Einem Kunden, der unter Vorlage eines Werbeprospektes eine Kaffeemaschine zu dem in der Region günstigsten Preis erwerben wollte, wurde im Rahmen des vor Ort geführten Verkaufsgespräches die Einlösung der Garantie verweigert.

LG Rostock: Siegelvergabe muss für den Verbraucher transparent sein

Das Landgericht Rostock weist in einer aktuellen Entscheidung darauf hin, dass ein Unternehmen, das Prüfsiegel vergibt oder damit wirbt, Verbrauchern Informationen über die Art und Weise der Prüfsiegelvergabe zur Verfügung stellen muss (LG Rostock, Urteil vom 11.04.2014, Az. 5 HK O 139/13; nicht rechtskräftig). Dem Urteil liegt eine Klage der Wettbewerbszentrale zugrunde. Diese hatte ein Unternehmen verklagt, das Siegel und Zertifikate für Allergie-Bettwäsche vergibt.

Preiswerbung für Ferienimmobilien: Endreinigung die Vierte

Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Wettbewerbszentrale über Beschwerden zur Preiswerbung von Anbietern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern berichtet (so zuletzt „News der Wettbewerbszentrale: Preiswerbung für Ferienimmobilien: Endreinigung die Dritte“ >>). Dabei hatte die Wettbewerbszentrale darüber informiert, dass die separate Ausweisung obligatorischer Kostenpositionen etwa für die Endreinigung oder aber für sogenannte Buchungsgebühren wettbewerbswidrig ist

OLG Koblenz zur Verwendung von Bestandsdaten zu Werbezwecken und zur „Button-Lösung“

Das Oberlandesgericht Koblenz hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale mit aktuellem Urteil vom 26.03.2014, Az. 9 U 1116/13 einem namhaften Telekommunikationsunternehmen und seiner Tochtergesellschaft die Verwendung von zwei Klauseln zur Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken untersagt. Ferner wurden die Beklagten verurteilt, es zu unterlassen, Produkte anzubieten bzw. vorzuhalten, ohne unmittelbar vor Abgabe der Bestellung die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, insbesondere Tarifinformationen, Mindestvertragslaufzeit,

BGH bestätigt die Auffassung der Wettbewerbszentrale zur Typenbezeichnung bei Elektrohaushaltsgeräten

Der Bundesgerichtshof hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass in einer Werbeanzeige für Elektrohaushaltsgeräte die jeweilige Typenbezeichnung angegeben werden muss (Urteil vom 19.02.2014, Az. I ZR 17/13).

Gegenstand dieser Entscheidung war eine Zeitungsanzeige eines Elektrohändlers, in der verschiedene Elektrogeräte wie z. B. Kühlschränke und Waschmaschinen verschiedener Markenhersteller abgebildet und unter Angabe des jeweiligen Preises sowie technischer Details beworben wurden. Nicht angegeben wurde die jeweilige Typenbezeichnung der Geräte

EUGH beantwortet Vorlagefrage zur Auslegung der Richtlinie über elektrische Betriebsmittel

Die Wettbewerbszentrale hat gegenüber einem Hersteller dessen CE-Kennzeichnung von Steckverbindergehäusen beanstandet (F 5 0356/10). Es handelt sich dabei um Gehäuse, die in der Industrie verwendet werden und nach Vervollständigung mit elektrischen Bauteilen des Gehäuseherstellers oder auch von Fremdanbietern vervollständigt in Industrieanlagen eingebaut

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