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OLG München untersagt Apotheken-Abholmodell

Das Oberlandesgericht München (OLG) hält die Bestellung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln, die in einer deutschen Apotheke bestellt und über eine niederländische Apotheke geliefert werden, für unzulässig und hat dementsprechend einen Apotheker in Bayern zur Unterlassung verurteilt (OLG München, Urteil vom 26.06.2014, Az. 29 U 800/13).

OLG Celle bestätigt Verbot der geschenkten Zweitbrille

Vor etwa einem Jahr haben wir darüber berichtet, dass das Landgericht (LG) Lüneburg einem Filialisten aus der Augenoptikbranche untersagt hatte, mit der Ankündigung zu werben, es gäbe bei dem Erwerb einer Brille oder von Brillengläsern in Sehstärke eine Armani-Einstärkenbrille oder eine Sonnenbrille in Sehstärke geschenkt (LG Lüneburg, Urteil vom 16.05.2013, Az. 7 O 18/13;
unsere News vom 07.06.2013 >>). Das beklagte Unternehmen hatte gegen diese Entscheidung aus Lüneburg Berufung eingelegt.

Wettbewerbsrecht für Fahrlehrer, 2. Auflage ab sofort erhältlich

Die Ansprache der Kunden in der Werbung hat für die Fahrschulen große Bedeutung. Fahrlehrer müssen dabei wissen, wie sie Ihre Dienstleistungen präsentieren und anbieten dürfen. Das Handbuch „Wettbewerbsrecht für Fahrlehrer“ verschafft in seiner 2. Auflage wieder mit vielen praktischen Werbebeispielen einen Überblick über die zum Teil auch speziellen Vorschriften, die ein Fahrlehrer beachten muss.

LG Fulda verbietet irreführende erfolgversprechende Werbeaussagen eines Hörgeräte-Akustikers

Das Landgericht Fulda hat mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 08.05.2014, Az. 6 O 1-14, einem Hörgeräte-Akustiker untersagt, für seine Leistungen als Hörakustiker mit den Aussagen

„Wer lange nichts gegen seinen Hörschaden unternommen hat, müsse daher erst einmal wieder die „Wege“ im Gehirn freimachen, sprich neue Nervenzellverbindungen aufbauen. Das gelinge optimal mit dem neuen Hörtraining. „Erst dann kann ein Hörsystem effektive Leistung bringen.“ „Die Methode sei für „Einsteiger“,

„Alles radikal reduziert!“ – oder auch nicht

Eine Elektronikmarktkette bewarb die Schließung ihrer Filiale im November 2013 mit großflächigen Plakaten unter Hinweis auf einen zeitlich befristeten Räumungsverkauf. Auf den Plakaten hieß es dann „Alles radikal reduziert, Sie sparen bis zu 30 %“.

Kunden, die gemäß der werblichen Ankündigung im Geschäftslokal die reduzierten Waren erwerben wollten, erhielten auf Nachfrage hin die Auskunft, dass lediglich Ausstellungsgeräte rabattiert angeboten würden.

Kostenvoranschläge von Fahrschulen für die Erlangung von Fördermitteln

Das Thema „Kostenvoranschläge“ beschäftigt Fahrschulen in der Praxis immer wieder. Die Rechtsprechung sieht Kostenschätzungen insbesondere in Form der Bewerbung von Pauschalbeträgen als Verstoß gegen § 19 Fahrlehrergesetz an. So hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 21.03.2013 (Az. 13 U 134/12) einer Fahrschule die Werbung für eine Führerscheinausbildung der Klasse B unter Herausstellung eines Pauschalpreises in Höhe von 1.450 Euro als Verstoß gegen § 19 FahrlG untersagt.

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie betrifft auch Architekten und Ingenieure

Am 13.06.2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Die Regelungen hierzu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB). Näheres siehe News vom 05.06.2014 mit den dort aufgeführten weiterführenden Hinweisen.

Hiervon betroffen sind auch alle Verträge zwischen Verbrauchern und Architekten/Ingenieure. Die Ausnahmevorschrift des § 312 Abs. 2 Nr. 3 BGB greift nur bei Bauverträgen mit größerem Bauvolumen, nicht aber bei Architekten- oder Ingenieurverträgen.

Stornopauschalen 100 % in Hotel-AGB

In den letzten Wochen musste die Wettbewerbszentrale Buchungsbedingungen von Hotelketten im Hinblick auf Stornoregelungen beanstanden. Zahlreiche Hotelketten, darunter so namhafte Anbieter wie etwa ACCOR, Starwood und andere hatten bei manchen der angebotenen Tarife in den Buchungsbedingungen vorgesehen, dass bei einer Stornierung des Hotelzimmers eine Stornoentschädigung in Höhe des vollen Übernachtungspreises erfolgen sollte.

Wichtige Änderungen im Fernabsatz ab 13.06.2014 für den Handel – Was Händler für den Handel im Fernabsatz mit Waren einschließlich Onlinehandel und digitalen Inhalten zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) wissen sollten

Ab dem 13.06.2014 gelten für den Fernabsatz EU-weit einheitliche Regelungen. Die wichtigsten Änderungen für den Handel im Fernabsatz mit Waren einschließlich Onlinehandel und digitalen Inhalten finden Sie in den anhängenden Informationspapieren zusammengefasst, welche zum Download bereit stehen.

Die wichtigsten Änderungen für den Handel im Fernabsatz mit Waren einschließlich Onlinehandel sowie digitalen Inhalten im Überblick:

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