Neues Mess- und Eichgesetz seit Januar 2015 in Kraft
Durch das Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens vom 25.07.2013 wurde das Eichgesetz unter dem Titel „Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen“ (Mess- und Eichgesetz – MessEG) neugefasst. Das MessEG ist bis auf ein paar Ausnahmen am 01.01.2015 in Kraft getreten.
