Tagesangebote, aber bitte nur ein Handy
Immer wieder muss sich die Wettbewerbszentrale mit Fällen beschäftigen, bei denen Kunden in nicht nachvollziehbarer Weise die Abgabe der herausgestellten günstigen Angebote verweigert wird, wenn sie mehr als ein Produkt des Sonderangebotes kaufen wollen.
So bewarb eine Elektronikmarktkette den Verkauf eines Samsung Smartphones beschränkt als Tagesangebot lediglich an einem Wochentag.
