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BGH: Belästigende Werbung und Irreführung durch Facebook-Funktion „Freunde finden“

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.01.2016, Az. I ZR 65/14, entschieden, dass die mithilfe der Funktion „Freunde finden“ des Internet-Dienstes Facebook versendeten Einladungs-E-Mails an Nichtmitglieder von Facebook, eine wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung darstellen. Ferner habe Facebook im Rahmen des im November 2010 zur Verfügung gestellten Registrierungsvorgangs für die Funktion „Freunde finden“ den Nutzer über Art und Umfang der Nutzung von ihm importierter Kontaktdaten irregeführt.

Neue Informationspflichten für Online-Händler ab 09. Januar 2016 – EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten gilt ab morgen

Im Mai 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (sog. Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) >> erlassen (sog. Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten). Diese Verordnung gilt ab dem 09. Januar 2016 (Art. 22 Abs. 2). In der Folge ergeben sich für den Online-Handel neue Informationspflichten.
Vorrangig wird durch die Verordnung zwar die Kommission verpflichtet, eine Plattform zu errichten und zu betreiben, über die Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer online beigelegt werden können (sog. „OS-Plattform“), Art. 5 Abs. 1.

Sind auch Makler zu Pflichtangaben aus dem Energieausweis in der Immobilienwerbung verpflichtet? – Wettbewerbszentrale rät weiterhin zur Vorsicht

In einer News vom 13. Oktober 2015 >> machte der Wettbewerbszentrale auf eine Entscheidung des Landgerichts Gießen (Urteil vom 11.09.2015, Az. 8 O 7/15 – nicht rechtskräftig) aufmerksam, wonach Immobilienmakler nicht verpflichtet seien, die Angaben aus dem Energieausweis in ihre Werbung aufzunehmen. In diesem Sinne entschied anschließend auch das Landgericht Bielefeld (Urteil vom 06.10.2015, Az. 12 O 60/15 – nicht rechtskräftig). Die Wettbewerbszentrale riet seinerzeit zur Vorsicht, da die Vereinbarkeit dieser Rechtsauffassung mit EU-Recht fraglich ist. Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden unterscheidet nicht danach, wer die Immobilienwerbung veröffentlicht.

Erneut Bankentgelt als unzulässig untersagt

Erneut ist einer Bank die von ihr vorgenommene Berechnung eines Entgeltes für ihre Tätigkeit als unzulässig untersagt worden: So hat das Landgericht Leipzig jüngst einer Volks- und Raiffeisenbank die pauschale Berechnung von 30 Euro für „den durch die Pfändung entstandenen Aufwand“ nach der Pfändung eines Kontos als unzulässig untersagt (LG Leipzig, Urteil vom 10.12.2015, Az. 05 O 1239/15 – nicht rechtskräftig).

Die Bank hatte nach der Pfändung des Kontos die von ihr pauschal berechneten Kosten in Höhe von 30 Euro ohne Einwilligung des Kunden von dessen Konto abgezogen. Das Landgericht Leipzig sah in der pauschalen Berechnung des Pfändungsentgeltes eine unangemessene Benachteiligung der davon betroffenen Verbraucher

Botox war gestern… Landgericht verbietet Werbung für Botox-Party bei Zahnärzten

„Tuppern war gestern…“ – unter diesem Motto luden zwei Zahnärzte ihre Patienten zu einer Botox-Party ein. Bei Botox handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Medikament mit erheblichen Nebenwirkungen, das in den letzten Jahren allerdings vermehrt zur Faltenbehandlung eingesetzt wird.

Die Wettbewerbszentrale beanstandete die Anzeige unter mehreren Gesichtspunkten: Werbung dieser Art vermittelt nach ihrer Auffassung den Eindruck einer geselligen Veranstaltung ähnlich einer „Tupper-Party.“ Die Wirkung von Botox wird verharmlost, obwohl allein in der sogenannten Roten Liste, dem Arzneimittelverzeichnis, die Gegenanzeigen, Anwendungsbeschränkungen, Nebenwirkungen und Warnhinweise mehr als zwei Spalten einnehmen.

OLG Frankfurt hält Ausschluss des Vertriebs über Internetplattformen im selektiven Vertriebssystem für zulässig

Ein Hersteller von Markenprodukten kann Händlern in einem Liefervertrag zu einem selektiven Vertriebssystem verbieten, die Waren über Internetplattformen wie Amazon zu verkaufen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt laut Pressemittelung vom 22.12.2015 entschieden (Urteil vom 22.12.2015, Az. 11 U 84/14 (Kart) – nicht rechtskräftig).

Eine Sportartikelfachhändlerin hatte gegen eine Herstellerin von Markenrucksäcken auf Belieferung geklagt. Das Herstellerunternehmen hatte die Belieferung in seinen Vertriebsverträgen davon abhängig gemacht, dass Händler einem Verbot des Vertriebs über die Internetverkaufsplattform Amazon zustimmte. Die Klage war in diesem Punkt erfolglos.

EuGH: Über das Verhältnis der Health-Claims-Verordnung zur Mineralwasserrichtlinie in Bezug auf den Natriumgehalt – Zur Beurteilung wann oder ob ein Mineralwasser natriumarm ist

Der EuGH hat entschieden (Urteil vom 17.12.2015, Az. C-157/14), dass bei der Beurteilung, ob ein natürliches Mineralwasser sich für eine „natriumarme Ernährung eignet“ oder „natriumarm/kochsalzarm“ ist, nicht nur der Gehalt an Natriumchlorid (Kochsalz) berücksichtigt werden darf, sondern der Gehalt von Natrium in all seinen vorhandenen chemischen Formen geringer sein muss als 20 mg/l, andernfalls sei die Angabe irreführend. Zudem darf ein natürliches Mineralwasser nicht mit „sehr natriumarm/kochsalzarm“ beworben werden.

Wettbewerbszentrale empfängt chinesische Wirtschaftsdelegation

Am 18.Dezember hat die Wettbewerbszentrale eine Delegation, bestehend aus hochrangigen Wirtschaftsvertretern der Provinz Jilin aus dem Nordosten der Volksrepublik China, in Bad Homburg empfangen.

Rechtsanwältin Christiane Köber und Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, beide Mitglieder der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, stellten den Gästen aus China das System der Selbstkontrolle und Durchsetzung der Regeln über den fairen Wettbewerb an zahlreichen Beispielen aus der Praxis dar.

LG Mainz untersagt irreführende Werbung eines Warenhauses

„20% Rabatt auf ALLE Schuhe in unserer Schuhabteilung“. LG Mainz untersagt irreführende Werbung eines Warenhauses.

Das LG Mainz hat mit Urteil vom 27.10.2015 (Akz. 10 HK O 12/15) einem großen Warenhaus die Werbeankündigung“20% auf ALLE Schuhe in unserer Schuhabteilung, auch auf reduzierte Modelle. Der Rabatt wird an der Kasse abgezogen“ untersagt, weil tatsächlich nicht alle Schuhe von Rabattierung betroffen waren.

Bundestag beschließt Verbandsklagebefugnis bei Datenschutzverstößen

Der Bundestag hat am 17. Dezember 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts (BT-Drucks. 18/4631) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 18/6916) beschlossen. Durch die Änderung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) >> sollen Wirtschafts- und Verbraucherverbände sowie Industrie- und Handelskammern das Recht erhalten, gegen Datenschutzverstöße von Unternehmen vorzugehen.

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