OLG Koblenz: Vorher-nachher-Bilder für Schönheitsoperationen sind unzulässig
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das Oberlandesgericht Koblenz die Berufung eines Arztes gegen ein Urteil des Landgerichts Koblenz zurückgewiesen. Dieses hatte dem Arzt untersagt, für sogenannte Schönheitsoperationen, also ästhetisch-plastische Operationen ohne medizinische Notwendigkeit, mit Fotos im Internet zu werben, die Patienten vor und nach der Behandlung zeigen.
