Verbraucherschutzministerkonferenz legt Definitionen für „vegan“ und „vegetarisch“ fest – Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen nicht vegane Gummibärchen vor, die als „vegan“ beworben wurden
Die 12. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat sich auf Definitionen für vegane und vegetarische Lebensmittel geeinigt. Bisher waren die Begriffe nicht eindeutig definiert, sodass Rechtsunsicherheit herrschte, wie die Begriffe zu beurteilen sind. Die Europäische Kommission hat bisher den in Art. 36 Abs. 3 b der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV) vorgesehenen Durchführungsrechtsakt für die freiwillig bereitgestellten Informationen über Lebensmittel über die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarier und Veganer noch nicht erlassen.