Musterverfahren der Wettbewerbszentrale zur Verwendung einer kostenpflichtigen Service-Rufnummer – Nach EuGH-Urteil verhandelt LG Stuttgart den Fall am 18.05.2017
Nachdem der Europäische Gerichtshof in dem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale zu der vom Landgericht Stuttgart gestellten Frage der Verwendung einer kostenpflichtigen Servicerufnummer für Vertragsrückfragen zu online geschlossenen Verträgen entschieden hat (EuGH, Urteil vom 02.03.2017, Az. C-568/15), wird der Fall nun beim Landgericht Stuttgart am 18.05.2017 weiter verhandelt.