Werbung mit falschen unverbindlichen Preisempfehlungen – Wettbewerbszentrale erhält Beschwerden und lässt in zwei Fällen Preiswerbung mit falschen UVP gerichtlich untersagen
Bei der Wettbewerbszentrale gehen immer wieder Beschwerden ein zur Werbung mit falschen, überhöhten unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP). Die Beschwerden kommen überwiegend aus Mitbewerberkreisen. Diese verfügen über Marktkenntnisse, kennen die Preisempfehlungen und können somit zu einer raschen Einstellung irreführender Preiswerbung beitragen. In der Regel handelt es sich um Darstellungen mit Preisgegenüberstellungen, in denen Verbrauchern eine Preisersparnis suggeriert wird, die tatsächlich nicht erzielt werden kann.