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BGH legt dem EuGH Fragen zur Information über Widerrufsbelehrung in mehrseitigen Print-Werbeprospekten mit Bestellmöglichkeit vor

Muss ein Versandhändler in einem Prospekt mit Bestellpostkarte über das Widerrufsrecht umfassend informieren oder reicht ein bloßer Hinweis darauf aus? Und muss und auch das Musterwiderrufsformular dort abgedruckt werden? Oder kann der Unternehmer sich darauf berufen, dass der Prospekt nur einen begrenzten Raum zur Verfügung hat? Um diese Fragen geht es in einem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale, die insoweit Klarheit für die Werbenden erlangen will. Mit der heutigen Entscheidung in dieser Sache hat der Bundesgerichtshof einige Fragen zur Auslegung der Verbraucherrechterichtlinie dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH, Beschluss vom 14.06.2017, Az. I ZR 54/16).

9. GWB-Novelle in Kraft – Anpassungen im Bereich Missbrauchsaufsicht, Schadensersatzrecht und Fusionskontrolle

Die 9. GWB-Novelle bringt einige Änderungen mit sich, wobei die Gesetzesänderungen ganz unterschiedliche Bereiche betreffen. Neben Anpassungen der Missbrauchsaufsicht und der Fusionskontrolle an die Anforderungen der digitalen Welt gibt es auch Änderungen bei den Bestimmungen zum Schadensersatz, die aus einer Umsetzung des EU-Kartellschadensersatzrechts resultieren. Außerdem sind neue Befugnisse des Bundeskartellamts im Bereich der Durchsetzung eines wirtschaftlichen Verbraucherschutzes vorgesehen.

EU-Roaming-Aufschläge entfallen ab morgen

Nachdem vor knapp 10 Jahren mit der Roaming-Verordnung (EG) Nr. 717/2007 entscheidende Grundlagen im Bereich der Preisbildung bei Roamingdiensten innerhalb der Union gelegt und über die Jahre hinweg stufenweise Höchstgrenzen für Roaming-Gebühren eingeführt wurden, sind nun zum 15. Juni 2017 Roaming-Aufschläge abgeschafft.

Für Mobilfunkkunden bedeutet dies, dass Telefonate, SMS und Internetnutzung zu den gleichen Bedingungen im EU-Ausland möglich sind, wie auch im Inland. Geregelt ist dies in Art. 6a der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (ABl. 172/10).

Generalanwalt beim EuGH: Online-Verkauf von Bio-Produkten setzt keine Zertifizierungspflicht der Händler voraus

In dem Verfahren der Wettbewerbszentrale zur Frage, ob für Lebensmittel-Onlinehändler eine Bio-Zertifizierung nach der EG-Öko-Verordnung Pflicht ist, hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH, Rs. C-289/16) gestern seine Schlussanträge gestellt. Im Ergebnis geht er davon aus, dass eine solche Bio-Zertifizierung für Onlinehändler nicht erforderlich ist.

Der Bundesgerichtshof hatte mit Beschluss vom 24.03.2016, Az. I ZR 243/14, dem EuGH im Verfahren um die Klärung der Bio-Zertifizierungspflicht für den Online-Handel folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Gesundheitsbezogene Angaben für Dextro Energy Produkte werden nicht zugelassen – EuGH bestätigt Auffassung der Kommission

Gesundheitsbezogene Angaben wie „Glucose wird im Rahmen des normalen Energiestoffwechsels verstoffwechselt“ und „Glucose unterstützt die körperliche Betätigung“ darf Dextro Energy für seine Produkte nicht verwenden. Die Aussagen sind zwar wissenschaftlich bewiesen, aber sie sind nach Ansicht der Kommission und des EuGH dennoch nicht zulassungsfähig. Sie verwirrten den Verbraucher, weil sie ihn quasi zum Verbrauch von Zucker aufriefen, obwohl nationale und internationale Behörden dem Verbraucher aufgrund allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweise eine Verringerung des Zuckerkonsums empfehlen würden. Mit seinem Urteil bestätigt der EuGH die Auffassung der Kommission und

GoogleAdWords-Werbung eines Versicherungsvermittlers „Beim Testsieger buchen und sparen“ irreführend

Innerhalb von knapp zwei Wochen hat die Wettbewerbszentrale die von ihr als irreführend bewerteten Werbeaussagen in der GoogleAdwords-Anzeige eines Versicherungsvermittlers unterbunden: Mit dem Slogan „Beim Testsieger buchen und sparen“ hatte der Versicherungsvermittler, der sich auf die Vermittlung von Reisekrankenversicherungen spezialisiert hat, für die von ihm angebotenen Dienstleistungen geworben. In der GoogleAdwords-Anzeige fand sich darüber hinaus der Hinweis „Alle großen Versicherer im Vergleich“.

EU-Kommission legt Abschlussbericht zur Strukturuntersuchung im Online-Handel vor Ergebnis: Kein aktueller Handlungsbedarf für den Gesetzgeber

Die EU-Kommission führte in den vergangenen Jahren eine Strukturuntersuchung im Bereich des Online-Handels durch. Sie hatte kartellrechtswidrige Praktiken in diesem Vertriebssegment befürchtet (News der Wettbewerbszentrale vom 10.02.2017 // EU-Kommission leitet Untersuchung wegen Verdachts kartellrechtswidriger Praktiken im Online-Handel ein >>). Die Strukturuntersuchung kam zu dem Ergebnis, dass das Wachstum des elektronischen Handels erhebliche Auswirkungen auf die Vertriebsstrategien der Unternehmen und

Wettbewerbszentrale beanstandet Werbeaussagen für Smoothies und Direktsäfte und erreicht außergerichtliche Einigung

Die Wettbewerbszentrale hat nach Beschwerde aus der Wirtschaft einige Werbeaussagen in Bezug auf sechs verschiedene Produkte eines Herstellers von Smoothies und Direktsäften beanstandet: Das Unternehmen verwendete zahlreiche gesundheitsbezogene Angaben, die nach Meinung der Wettbewerbszentrale mit der Health Claims Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) nicht im Einklang standen.

Neue Informationspflichten für TK-Anbieter: Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur tritt am 1. Juni 2017 in Kraft

Nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist tritt morgen, am 1. Juni 2017, die Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich (TK-Transparenzverordnung) in Kraft. Die neue Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt, welche insbesondere die Informationsrechte der Verbraucher gegenüber ihrem Festnetz- oder Mobilfunkanbieter stärken soll, wurde bereits am 19.12.2016 von der Bundesnetzagentur erlassen und am 22.12.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Teil I Nr. 62).

SCHUFA-Drohung bei Kündigung des Girokontos – Bank verpflichtet sich zur Unterlassung

Eine Bank drohte im Rahmen des von ihr versandten Kündigungsschreibens zu einer Kontoverbindung dem Kunden eine Meldung an die SCHUFA Holding AG für den Fall an, dass sich nach Ablauf der Kündigungsfrist zum 12.05.2017 ein Sollsaldo auf dessen Konto ergebe. In dem Kündigungsschreiben wurde darüber hinaus sowohl die Abgabe an ein Inkassounternehmen als auch die Meldung der Forderungsübergabe an das Inkassounternehmen an die SCHUFA Holding AG angedroht.

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