LG Köln hält Verwendung des Logos eines Bewertungsportals mit zusammenfassender Darstellung von Kundenbewertungen für irreführend
Nach einer Entscheidung des LG Köln ist es irreführend, wenn bei dem „Ausgezeichnet.org“-Logo für Online-Shops nicht hinreichend deutlich gemacht wird, dass die dem Logo zugrundeliegenden Bewertungen aus unterschiedlichen Verkaufsplattformen zusammengeführt werden