Keine gesonderten Entgelte mehr bei Kartenzahlung – Bundesrat billigt Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
Nachdem der Bundestag am 01.06.2017 die Abschaffung gesonderter Entgelte für unbare Zahlungsmöglichkeiten wie Kartenzahlung, Überweisungen oder Lastschriften beschlossen hatte, hat heute auch der Bundesrat den entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (RL 2015/2366/EU) gebilligt.