BGH legt dem EuGH Fragen zur Information über Widerrufsbelehrung in mehrseitigen Print-Werbeprospekten mit Bestellmöglichkeit vor
Muss ein Versandhändler in einem Prospekt mit Bestellpostkarte über das Widerrufsrecht umfassend informieren oder reicht ein bloßer Hinweis darauf aus? Und muss und auch das Musterwiderrufsformular dort abgedruckt werden? Oder kann der Unternehmer sich darauf berufen, dass der Prospekt nur einen begrenzten Raum zur Verfügung hat? Um diese Fragen geht es in einem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale, die insoweit Klarheit für die Werbenden erlangen will. Mit der heutigen Entscheidung in dieser Sache hat der Bundesgerichtshof einige Fragen zur Auslegung der Verbraucherrechterichtlinie dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH, Beschluss vom 14.06.2017, Az. I ZR 54/16).