Gutscheine von Kfz-Werkstätten anlässlich der Reparatur von Kaskoschäden können wettbewerbswidrig sein -Wettbewerbszentrale rät zur Vorsicht
Bei der Wettbewerbszentrale gehen zur Zeit vermehrt Beschwerden über Gutscheinwerbung von Kfz-Werkstätten ein – und das obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) mit drei Urteilen vom 08.11.2007 eindeutig entschieden hat, dass das Gewähren von Preisnachlässen und Zugaben durch eine Kfz-Werkstatt bei der Reparatur von Schäden für den Fall wettbewerbswidrig sein kann,
