Automobile & Mobilität

Gutscheine von Kfz-Werkstätten anlässlich der Reparatur von Kaskoschäden können wettbewerbswidrig sein -Wettbewerbszentrale rät zur Vorsicht

Bei der Wettbewerbszentrale gehen zur Zeit vermehrt Beschwerden über Gutscheinwerbung von Kfz-Werkstätten ein – und das obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) mit drei Urteilen vom 08.11.2007 eindeutig entschieden hat, dass das Gewähren von Preisnachlässen und Zugaben durch eine Kfz-Werkstatt bei der Reparatur von Schäden für den Fall wettbewerbswidrig sein kann,

Bundesgerichtshof: Gewerbliche Nachfragewerbung per Fax und E-Mail ohne Einwilligung des Empfängers wettbewerbswidrig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in zwei Verfahren entschieden, dass auch die Nachfrage von Unternehmen nach Waren oder Dienstleistungen mittels Fax oder E-Mail ohne Einwilligung des Adressaten wettbewerbswidrig ist. Damit ist nun höchstrichterlich entschieden, dass auch gewerbliche Anfragen nach Waren oder Dienstleistungen „Werbung“ im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG sind.

Wettbewerbszentrale: Provisionsangebote von Sachverständigen gegenüber Kfz-Werkstätten wettbewerbswidrig

Die Wettbewerbszentrale macht darauf aufmerksam, dass in der Kfz-Branche Provisionsangebote von Sachverständigen immer wieder einmal Anlass zur Beanstandung geben:
Um sich Aufträge zu verschaffen, bietet mancher Sachverständige den Inhabern von Autohäusern oder Kfz-Werkstätten eine „Provision“ oder „Aufwandsentschädigung“ für die Vermittlung eines Gutachtenauftrages an.

Vortrag zur Werbung von Sachverständigen – Wettbewerbszentrale auf der AMI in Leipzig

Im Rahmen der diesjährigen Automobilausstellung AMI in Leipzig wird die Wettbewerbszentrale traditionell einen Vortrag zum Wettbewerbsrecht halten. Am Samstag, 05.04.2008 wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling, Experte für das Sachverständigenwesen in der Wettbewerbszentrale, Büro München, über Chancen und Risiken der Werbung von Sachverständigen referieren.

Fahrlehrerfortbildung – Unterrichtseinheit der Wettbewerbszentrale zur Fahrschulwerbung

Fahrlehrer sind nach § 33 a Fahrlehrergesetz verpflichtet, alle vier Jahre an einem dreitätigen Fortbildungslehregang teilzunehmen. Der Fahrlehrerverband Schleswig Holstein bietet eine solche Fortbildung jeweils in der Zeit vom 04. bis 06.02. bzw. 07. bis 09.02.2008 an. Im Rahmen der vier in Bad Bramstedt stattfindenden Kurse wird der Experte der Wettbewerbszentrale für den Bereich Fahrschulwesen, Rechtsanwalt Peter Goerke, jeweils eine dreistündige Unterrichtseinheit zum Thema Wettbewerbsrecht abhalten.

Entscheidung des Oberlandesgerichts München zur Preiswerbung von Fahrschulen

In einer grundsätzlichen Entscheidung hat das Oberlandesgericht München (Urteil vom 29.11.2007, Az. 6 U 3444/07) zur Preiswerbung von Fahrschulen und zur Vorschrift des § 19 des Fahrlehrergesetzes Stellung genommen. In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren ging es um die Werbung einer Fahrschule, die ein Innovativpaket zum Gesamtpreis von 999,99 € angeboten hatte.

Wettbewerbszentrale: „Suchmaschinenmanipulation“ wettbewerbswidrig – Preisangaben für Neufahrzeuge in Internet-Fahrzeugbörsen müssen auch Überführungskosten enthalten

Viele Anbieter von Neufahrzeugen nutzen auch Internet-Fahrzeugbörsen wie z. B. www.mobile.de und www.autoscout24.de, um für ihre Produkte zu werben. Hier besteht jedoch für Anbieter das Risiko, durch fehlerhafte Endpreisangabe die Suchmaschine in wettbewerbswidriger Weise zu manipulieren. Darauf macht die Wettbewerbszentrale aufmerksam.

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