EuGH: In den Niederlanden aufgezogene Kultur-Champignons dürfen mit „Ursprung: Deutschland“ gekennzeichnet werden
Der EuGH hat heute in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass Champignons, die erst kurz vor ihrer Ernte nach Deutschland verbracht wurde, als deutsche Champignons verkauft werden dürfen (EuGH, Urteil vom 04.09.2019, Rs. C-686/17).