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Gesundheit

LG Konstanz untersagt unlautere Methoden einer Krankenkasse bei der Versicherten-Akquise

Das Landgericht Konstanz hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren einer Betriebskrankenkasse (BKK) untersagt, Verbrauchern die Mitgliedschaft bei ihr zu bestätigen, wenn tatsächlich keine Mitgliedschaft begründet wurde, oder aber gegenüber der Krankenkasse des Versicherten für diesen die Kündigung zu erklären, sofern der Versicherte gar keine Vollmacht zur Kündigungserklärung erteilt hat

Irreführende Werbung mit Berufsbezeichnungen: Nur wer Psychologie studiert hat, darf sich „Psychologe“ nennen

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat laut einer Pressemitteilung vom 27.07.2016 einem Anbieter berufsbegleitender Weiterbildungslehrgänge untersagt, diese Lehrgänge mit dem Erlangen der Berufsbezeichnung „Betriebspsychologe (FH)“, „Organisationspsychologe (FH)“ oder „Kommunikationspsychologe (FH)“ zu bewerben, wenn die entsprechende Weiterbildung nicht auf ein Hochschulstudium der Psychologie der Teilnehmer aufbaut (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 21.07.2016, Az. 6 U 16/15).

Landgericht Berlin zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an eine Einwilligungserklärung in Telefonwerbung

Das Landgericht Berlin hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren zu den Anforderungen an die Wirksamkeit einer Einwilligungserklärung in den Erhalt von telefonischen Werbeanrufen Stellung genommen (LG Berlin, Urteil vom 14.06.2016, Az.: 16 O 446/15, nicht rechtskräftig).

Die Beklagte im konkreten Fall ist eine Krankenkasse, welche im Rahmen einer Informationsveranstaltung einen Werbeflyer verwendete, durch den der Betroffene aufgefordert wurde, zum Erhalt eines Gratisproduktes seinen Namen sowie seine Anschrift einzutragen.

BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren um das „Gratis-Glas“-Angebot eines Augenoptikers zurück

In dem Verfahren um die Abgabe eines Gratis-Brillenglases durch einen Augenoptiker hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss 23.06.2016 (Az. I ZR 203/15) die Nichtzulassungsbeschwerde der Wettbewerbszentrale zurückgewiesen.

Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur kostenlosen Zweitbrille steht fest, dass Erst- und Zweitbrille, die unabhängig voneinander genutzt werden können, keine funktionale Einheit bilden und

Heilmittelwerberecht – Pflichttext „Zu Risiken und Nebenwirkungen…“ muss gut lesbar und korrekt zugeordnet sein

Bei der Werbung für Arzneimittel ist der Text „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ nach § 4 Absatz 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG) gut lesbar anzugeben. Auch wenn dem Verbraucher der Text geläufig ist und er diesen oft überliest, entbindet das den Unternehmer nicht von der gesetzlichen Vorgabe, die eine gute Lesbarkeit des Pflichthinweises verlangt.

Heilmittelwerberecht: OLG Karlsruhe untersagt Dentalhändler Werbung mit Parfümeriegutscheinen als Zugabe für Zahnärzte beim Einkauf von Dentalprodukten

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem Händler von Dentalbedarf untersagt, gegenüber Zahnärzten oder Laboren anzukündigen, dass sie bei einem Einkauf von Dentalprodukten im Wert von mindestens 150 € einen Einkaufsgutschein erhalten, der in einer der Filialen einer Parfümeriekette eingelöst werden kann (OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.06.2016, Az. 4 U 215/15, nicht rechtskräftig).

OLG Bamberg: Großhandelsrabatte nur bis 3,15% – Festzuschlag von 70 Cent nicht disponibel

Die Wettbewerbszentrale lässt derzeit in einem Verfahren die Frage klären, ob und ggf. in welcher Höhe Großhändler Apothekern Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren dürfen. Konkret geht es um das Angebot des Großhändlers AEP, der bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen Rabatt von zum Beispiel 3% plus 2,5% Skonto bei Einhaltung der Skontofrist gewährt.

Wettbewerbszentrale stellt aktuelle Entwicklung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen vor: Steigende Fallzahlen im Krankenkassenbereich – Musterprozesse zum Arzneimittelrecht

Insgesamt etwa 450 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs im Bereich Gesundheit (Apotheker, Ärzte, Heilberufe, Krankenkassen, Pharmaindustrie) sind im vergangenen Jahr bei der Wettbewerbszentrale eingegangen. In 2016 hat die Wettbewerbszentrale bislang mehr als 230 Fälle in diesem Bereich bearbeitet.
„Die Entwicklungen in den verschiedenen Gesundheitsbereichen verlaufen allerdings unterschiedlich“, so Christiane Köber,

OLG Koblenz: Vorher-nachher-Bilder für Schönheitsoperationen sind unzulässig

In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das Oberlandesgericht Koblenz die Berufung eines Arztes gegen ein Urteil des Landgerichts Koblenz zurückgewiesen. Dieses hatte dem Arzt untersagt, für sogenannte Schönheitsoperationen, also ästhetisch-plastische Operationen ohne medizinische Notwendigkeit, mit Fotos im Internet zu werben, die Patienten vor und nach der Behandlung zeigen.

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