Apotheke darf keine Sammelbox für Rezepte im Supermarkt aufstellen
Das Oberverwaltungsgericht hat es einer Apothekerin untersagt, eine Box zum Sammeln von Rezepten in einem zu ihrer Apotheke nahegelegenen Supermarkt aufzustellen und die bestellten Arzneimittel den Kunden nach Hause zu liefern.
Der Fall
Eine Apothekerin stellte im Eingangsbereich eines Supermarkts, der wenige Kilometer von ihrer Apotheke entfernt liegt, eine Sammelbox auf, in die Kunden Rezepte und Bestellscheine für Arzneimittel einwerfen konnten.