Landgericht Köln zum Focus Empfehlungssiegel: Fundstelle muss angegeben werden – Siegel unterliegt dagegen nicht dem heilmittelwerberechtlichen Empfehlungsverbot
Das Landgericht hat auf die Klage der Wettbewerbszentrale hin einen Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie verurteilt, nicht mehr mit einem Siegel „Focus Empfehlung 2017“ zu werben, ohne dem angesprochenen Verkehr den Test zumindest durch Angabe einer Fundstelle zugänglich zu machen. Einen Verstoß gegen das heilmittelwerberechtliche Empfehlungsverbot sieht es dagegen nicht und hat die Klage wegen dieses Punktes abgewiesen