Gesundheitshandwerk

Landgericht Marburg untersagt Werbung für „unsichtbare“ Hörgeräte

Auffälligkeit und Sichtbarkeit von Hörgeräten spielen für Personen mit eingeschränktem Hörvermögen als Grundlage für Kaufentscheidungen eine ganz erhebliche Rolle. Schließlich geht es darum, einer etwaigen Stigmatisierung als Schwerhöriger zu entgehen. Gerade deswegen wird in der Hörgeräteakustik gelegentlich der Versuch unternommen, Hörgeräte mit entsprechenden Prädikaten zu bewerben, so auch ein im Nordhessischen beheimatetes Hörgeräteakustikunternehmen, welches ein von ihm angebotenes Gerät in der Werbung als „Das unsichtbare Hörsystem“ anpries. Da dieses Hörgerät mit einer sog. Rückholvorrichtung versehen war,

Auch bei Werbung mit Kundenzufriedenheitsumfragen muss eine geeignete Fundstelle angegeben werden

Das Landgericht Erfurt hat mit Anerkenntnisurteil vom 30.12.2013, Az. 3 O 1512/13, einen international tätigen Hörgeräteakustiker verurteilt, es zu unterlassen, mit dem Ergebnis einer Kundenzufriedenheitsumfrage „94,2 % unserer Kunden sind sehr zufrieden mit Geers* *Kundenzufriedenheitsumfrage Gap Vision Januar – Mai 2013“ zu werben, ohne dieses Umfrageergebnis mit einer entsprechenden Fundstelle zu belegen.

OLG Karlsruhe verbietet Prämienprogramm eines Herstellers von Brillengläsern

Maßnahmen von Medizinprodukteherstellern zur Förderung des Absatzes durch gewerbliche Abnehmer sind insbesondere im Bereich der Wertreklame nur in engen Grenzen möglich, weil das Zuwendungsverbot des § 7 HWG mit seinem ausgeprägtem Regel-/Ausnahmecharakter hier wenig Spielraum lässt. Die Firma Essilor als einer der weltführenden Hersteller von Brillengläsern musste dies in Bezug auf sein Partnerprogramm durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 2. Oktober 2013 zum Az. 4 U 95/13 erfahren.

Neue Festbeträge in der Hörgeräteversorgung

Am 01.11.2013 treten für die Versorgung von schwerhörigen Versicherten (mit Ausnahme der an Taubheit grenzenden schwerhörigen Versicherten) neue Festbeträge in Kraft. Gemäß Beschluss des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) aus Juli 2013 beträgt der Festbetrag für ein Hörgerät dann 733,59 €. Der Abschlag für das zweite Hörgerät bei einer beidohrigen Versorgung liegt zukünftig bei 146,72 €. Zeitgleich werden die Anforderungen an erstattungsfähige Hörgeräte strenger. Technischer Mindeststandard ist ab November ein Gerät mit Digitaltechnik, das mindestens vier getrennt regelbare Frequenzbereiche besitzt.

LG Lüneburg sieht in „geschenkter Brille“ eine unzulässige Zuwendung

Vor kurzem haben wir an dieser Stelle über eine Entscheidung des OLG Stuttgart berichtet, wonach die Abgabe einer „kostenlosen“ Zweitbrille bei Kauf einer Brille gemäß §§ 4 Nr. 11 UWG, 7 Abs. 1 Satz 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) unzulässig ist (Urteil vom 17.01.2013, Az. 2 U 92/12 – nicht rechtskräftig). Nun hat das LG Lüneburg sich der Auffassung der Stuttgarter Richter angeschlossen.

Individuell angepasste Hörgeräte aus der DocMorris Apotheke

Die Wettbewerbszentrale hat die Werbung einer süddeutschen DocMorris Apotheke beanstandet, die in einer Zeitungsanzeige den Verkauf von nahezu unsichtbaren Hörgeräten mit hohem Tragekomfort „zum sensationellen Preis“ von 395 € anpries. Der Apotheker kündigte an, in drei einfachen Schritten den Gehörverlust zu bestimmen und, falls nötig, ein digitales Mini-Hör-Gerät anzupassen

Patientenzuweisungen durch Augen- bzw. HNO-Arzt an bestimmte Leistungserbringer gerichtlich untersagt

Die Wettbewerbszentrale hat zwei Urteile erwirkt, durch die den Ärzten die Zuweisung von Patienten an bestimmte Leistungserbringer – Optiker bzw. Akustiker – untersagt wurde.

In dem einen Fall hatte das Landgericht (LG) Düsseldorf bereits im vergangenen Jahr einen Augenarzt zur Unterlassung verurteilt, der Patienten die Herausgabe der nach der Refraktionsbestimmung ermittelten Werte

Streit um Hörhilfe eines Versandhändlers durch Anerkenntnisurteil beigelegt

Bei der Wettbewerbszentrale waren mehrere Beschwerden über das Angebot einer preisgünstigen „wieder aufladbaren Hörhilfe“ durch einen Versandhändler aus Nordrhein-Westfalen eingegangen. In der Werbung im Rahmen des Internet-Auftritts sowie in Zeitungsanzeigen war für das Gerät zum Preis von EUR 98,- geworben worden mit Aussagen wie „Endlich alles Hören“ , „Hören wie ein Luchs“ oder „Jetzt bestellen und morgen schon einen perfekten Hörgenuss genießen“.

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