Finanzmarkt

Jahrespressegespräch der Wettbewerbszentrale am 12. Mai 2009 in Bad Homburg

Aus Anlass ihrer Jahrestagung lädt die Wettbewerbszentrale zu ihrem Jahrespressegespräch am Dienstag, den 12. Mai 2009 nach Bad Homburg ein. Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, wird über die Schwerpunkte der Arbeit im vergangenen Jahr berichten. Im Wettbewerb um den Kunden muss der Kaufmann stets bemüht sein, Vorteile vor der Konkurrenz zu erzielen.

Bundesgerichtshof: AGB-Klausel zur einseitigen Preisanpassung im Bankverkehr mit Privatkunden unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass die Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel mit einseitigem Preisanpassungsrecht wegen unangemessener Benachteiligung von Verbrauchern gemäß § 307 BGB unwirksam ist und deshalb im Bankverkehr mit Privatkunden nicht verwendet werden darf (Urteile vom 21.04.2009, Az. XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08).

Verbraucherkreditrichtlinie: Bundeskabinett legt Gesetzentwurf vor – Werbung für Darlehensverträge stärker reglementiert – Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts

Wie das Bundesministerium der Justiz gestern mitteilte, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, mit dem u. a. die europäische Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll. Mit dem Gesetz soll das Schutzniveau für Verbraucher bei Verbraucherkreditverträgen verbessert werden. Verbraucher sollen besser über den Vertragsinhalt informiert und Lockvogelangebote verhindert werden.

Bundesgerichtshof: Ausnutzung des Vertragsbruchs eines bei einem Mitbewerber beschäftigten Mitarbeiters nicht zwingend unlauter

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil vom 11.07.2007, Az. I ZR 96/04) entschieden, dass ein Versicherungsvermittler nicht wettbewerbswidrig handelt, wenn er einen Außendienstmitarbeiter in Kenntnis dessen einstellt, dass dieser in Beziehung zu seinem bisherigen Arbeitgeber gegen ein Wettbewerbsverbot verstößt.

Neues Versicherungsvermittlergesetz tritt am 22.05.2007 in Kraft – Wettbewerbszentrale gewährt Umstellungsfrist zur Anpassung an geänderte Rechtslage

Am 22.05.2007 tritt das neue Versicherungsvermittlergesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.12.2006 über Versicherungsvermittlung umgesetzt. Ziel dieser EU-Richtlinie ist die Harmonisierung des Versicherungsvermittlermarkts und des entsprechenden Verbraucherschutzes. Von der Umsetzung betroffen sind

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