EuGH zu Anforderungen an Cookie-Einwilligung: Voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt nicht
Der EuGH hat entschieden, dass eine Einwilligung für die Speicherung und den Abruf von Cookies auf dem Gerät des Besuchers einer Website durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss, nicht wirksam erteilt werden kann (Urteil v. 01.10.2019, Rs. C-673/17).
