EuGH entscheidet zur (Mit-) Verantwortlichkeit von Website-Betreibern bei „Gefällt mir“-Button von Facebook
Der EuGH hat mit Urteil vom 29.07.2019 entschieden, dass der Betreiber einer Website, auf der das Social Plugin „Gefällt mir“ von Facebook eingebunden ist, für das Erheben von personenbezogenen Daten und deren Weitergabe durch Übermittlung an die Plattform datenschutzrechtlich mitverantwortlich sein kann (Rs. C 40/17).