Sachverständigenleistungen nach DIN EN ISO/IEC?
Eine Sachverständigen-GmbH bewarb „professionelle Gutachten“ unter anderem damit, diese entsprächen dem „Qualitätsstandart nach DIN EN ISO/IEC 17024“, wie nachstehend eingeblendet:
Eine Sachverständigen-GmbH bewarb „professionelle Gutachten“ unter anderem damit, diese entsprächen dem „Qualitätsstandart nach DIN EN ISO/IEC 17024“, wie nachstehend eingeblendet:
Erste Handwerkskammern sind zu Präsenzveranstaltungen zurückkehrt. So haben die Handwerkskammern Frankfurt-Rhein-Main am 26. Oktober und die Handwerkskammer Kassel am 8. November 2021 den von ihnen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen die Möglichkeiten zur Fortbildung wieder in Präsenzveranstaltungen vor Ort ermöglicht.
„Schuster bleib bei deinen Leisten“ – so oder ähnlich könnte man argumentieren, wenn Sachverständige Leistungen anbieten, die definitiv nicht in deren Sachgebiet fallen.
Aufgrund einer Klage der Wettbewerbszentrale hat das LG Gießen (Versäumnisurteil vom 21.05.2021, Az. 6 O 13/21) einem Unternehmen und dessen Geschäftsführern, welche die Erstellung von Kfz-Schadensgutachten im B2B-Bereich mit Bezeichnungen wie „Gutachter-vor-Ort“ anboten,
Ein ehemals von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet „Film- und Fernsehproduktionen“ darf …
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erhalten von den Bestellungskörperschaften neben einem Ausweis auch einen Rundstempel den sie bei ihrer originären Sachverständigentätigkeit in dem Bestellungsgebiet verwenden dürfen.
Eine Servicekette, die in einigen Bundesländern Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen anbietet, warb in einem Prospekt unter anderem unter Abbildung einer Prüfplakette mit der Angabe eines Preises von 89 Euro für die Hauptuntersuchung
Der Inhaber eines Kfz-Sachverständigenbüros warb auf seiner Homepage unter Abbildung seiner Person sowie Angabe seines Namens mit u.a. folgenden Hinweisen:
Das Oberlandesgericht Köln hat mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 07.05.2021, Az. 6 U 137/20, entschieden, ein durch die Handwerkskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Bereich „Kälteanlagenbauerhandwerk“ ist nicht berechtigt, Überprüfungen nach § 14 der 42. BImSchV an Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern durchzuführen.
Die Wettbewerbszentrale nimmt einen aktuellen Fall zum Anlass darauf hinzuweisen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einer Inhaltskontrolle unterliegen. Maßgeblich sind unter anderem die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 305 ff BGB).