Home News Sachverständigentage der Handwerkskammern Frankfurt-Rhein-Main und Kassel – Wettbewerbszentrale leistet Fortbildung im Wettbewerbsrecht

Sachverständigentage der Handwerkskammern Frankfurt-Rhein-Main und Kassel – Wettbewerbszentrale leistet Fortbildung im Wettbewerbsrecht

Erste Handwerkskammern sind zu Präsenzveranstaltungen zurückkehrt. So haben die Handwerkskammern Frankfurt-Rhein-Main am 26. Oktober und die Handwerkskammer Kassel am 8. November 2021 den von ihnen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen die Möglichkeiten zur Fortbildung wieder in Präsenzveranstaltungen vor Ort ermöglicht.

Erste Handwerkskammern sind zu Präsenzveranstaltungen zurückkehrt. So haben die Handwerkskammern Frankfurt-Rhein-Main am 26. Oktober und die Handwerkskammer Kassel am 8. November 2021 den von ihnen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen die Möglichkeiten zur Fortbildung wieder in Präsenzveranstaltungen vor Ort ermöglicht.

Fast jeweils 100 Sachverständige waren den Einladungen nach Frankfurt und nach Kassel gefolgt.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale, Büro München. referierte in Frankfurt zu dem Thema „Chancen und Risiken der Sachverständigenwerbung“ und in Kassel stand der Vortrag unter der Überschrift „Wettbewerbsrecht – Sachverständige“. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben neben den allgemeinen lauterkeitsrechtlichen Regelungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), den Regelungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), der Preisangabenverordnung (PAngV), dem Markengesetz (MarkenG), dem Urheberrechtsgesetz (UrhG), dem Telemediengesetz (TMG), der Dienstleistungsinformationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) und Vorschriften aus anderen Gesetzen vor allem die Regelungen der Sachverständigenordnungen ihrer Bestellungskörperschaften (SVO) und die dazu ergangenen Auslegungsrichtlinien (ARL) zu beachten.

Anhand zahlreicher Praxisbeispiele zeigte der Referent den Zuhörern auf, was aktuell an Werbemaßnahmen möglich ist, ohne Gefahr zu laufen, einen Wettbewerbsverstoß und/oder eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

In seinem Fallpool hatte er aber auch Beispiele dazu, was man besser unterlässt, will man keinen Ärger mit seinen Mitbewerbern, der Bestellungskörperschaft, den Ordnungsbehörden oder der Wettbewerbszentrale haben. Und dann gab es noch die Beispiele, bei denen man vor Veröffentlichung besser Rücksprache mit der Bestellungskörperschaft nimmt, um die Werbung rechtskonform zu gestalten. Insgesamt konnte aber festgehalten werden, dass – abgesehen vom strikten Trennungsgebot nach den SVOen der Handwerkammern – ein Trend der Liberalisierung auch in der Sachverständigenwerbung, ähnlich wie bei anderen Freiberuflern (Rechtsanwälten, Architekten etc.), Einzug gehalten hat.

Rechtsanwältin Katharina Bleutge, Justiziarin beim Institut für Sachverständigenwesen e.V. (IfS, Köln), bot den Sachverständigen unter dem Titel „JVEG-Novelle 2021 – Neuigkeiten in Praxis und Rechtsprechung“ einen fundierten Überblick über das Gesetzgebungsverfahren, die Geltung des alten und neuen Rechts, die Honorare und Auslagen sowie die Geltendmachung und das Erlöschen der Ansprüche, die Frage der Beanspruchung von Vorschüsse bis hin zum Verlust und er der Kürzung der Vergütung, jeweils angereichert mit Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung.

Im Anschluss an die Vorträge gab es noch die Möglichkeit, Fragen an die Referenten zu stellen.

Weiterführende Informationen

Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Sachverständigen >>

Zur Literatur der Wettbewerbszentrale im Bereich Sachverständigen >>

ao

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