Der Bundesrat hat in seiner 941. Sitzung am 29.01.2016 das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts gebilligt.
Nach dem Gesetz können Verbände und Kammern bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, die die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten eines Verbrauchers durch einen Unternehmer zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens von Auskunfteien, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken regeln, Klage erheben (weitere Informationen siehe News vom 18.12.2015 >>).
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet. Die das Verbandsklagerecht betreffenden Änderungen werden am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Weiterführende Informationen:
jok
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Rückblick: 2. Konferenz „Wettbewerb, Nachhaltigkeit & Recht“
-
LG Berlin II: Werbung für Lebensmittel als „verträglich“ kann unzulässig sein
-
Rückblick: Wettbewerbszentrale vertreten beim Hessischen Sachverständigentag der IHK
-
Dark Patterns: Die fehlende Gesetzeslücke?
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Gewinnchance bei kostenlosem Hörtest als verbotene Zuwendung
