Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung ist am 18. Oktober 2011 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und tritt am 07. November 2011 in Kraft. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Zu finden ist diese Verordnung hier >>. Die inhaltlichen Änderungen im Vergleich zum bisherigen deutschen Textilkennzeichnungsgesetz sind gering. So entfällt z. B. die Kennzeichnungspflicht für Matratzenteile (es müssen nur noch Matratzenbezüge gekennzeichnet werden), für textile Campingartikel (es müssen nur noch Bezüge von Campingartikeln gekennzeichnet werden), für wärmende Futterstoffe von Schuhen und für maßgeschneiderte Textilerzeugnisse, die von selbständigen Schneidern hergestellt wurden. Entfallen ist außerdem die Kennzeichnungspflicht für Handy-Hüllen und Hüllen für tragbare Medienabspielgeräte mit einer Oberfläche von maximal 160 cm². Hervorzuheben ist vor allem, dass nach der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung der Hinweis „enthält nicht-textile Teile tierischen Ursprungs“ angegeben werden muss, wenn Textilerzeugnisse Materialien tierischen Ursprungs enthalten, wie z. B. bei Lederbesatz, Pelzkrägen und Perlmuttknöpfen. Neu ist außerdem, dass Filz und Hüte aus Filz jetzt einer Kennzeichnungspflicht unterliegen.
Es wurde für die Industrie eine Übergangsfrist bis zum 08. Mai 2012 eingeräumt. Der Handel darf Waren, die nach den alten Regeln gekennzeichnet sind, noch bis zum 09. November 2014 abverkaufen.
(sj)
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Referenzpreis-Pflicht gilt auch nach der „Black Week“
-
„High Protein“-Werbung: BGH legt dem EuGH Fragen vor
-
EuG: Amazon ist eine „sehr große Plattform“ nach DSA
-
Rückblick: Wettbewerbszentrale mit Fortbildungsveranstaltung beim IVD vertreten: Was es in der Werbung zu beachten gibt!
-
Wettbewerbszentrale beanstandet widersprüchliche Markenangaben bei Schuhen
