Ein großer Anbieter von Publikumsfonds warb in Zeitungsanzeigen und im Internet mit einem Hinweis, er würde die höchste und beste Riesterrente Deutschlands anbieten. Diese Aussage stütze das Unternehmen auf zwei Untersuchungen von Fachzeitschriften aus den Jahren 2007 und 2009. Dabei unterstrich der Fondsanbieter auch im Text der Werbung nochmals die Behauptung, er habe die höchste und Beste Riesterrente Deutschlands und machte sich diese Aussage zu eigen.
Die Wettbewerbszentrale beanstandete diese Werbung als irreführend, weil es selbstverständlich am Markt vergleichbare Riesterangebote mit ähnlichen und gleich hohen Renten gibt. Die als Beleg herangezogenen Untersuchungen berücksichtigten zudem lediglich Fondssparpläne und nicht die anderen Angebote wie zum Beispiel Versicherungsprodukte. Auf die eingeschränkte Aussagekraft der herangezogenen Untersuchungen wurde in der Werbung jedoch nicht hingewiesen. Das Unternehmen gab eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, in zukünftiger Werbung auf die eingeschränkte Aussagekraft der herangezogenen Untersuchungen und der damit verbundenen Aussagen deutlich hinzuweisen.
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