Die Europäische Kommission möchte für mehr Auswahl und ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis beim Kauf von „sichtbaren“ Autoersatzteilen sorgen. Sie hat daher eine Änderung der Richtlinie über den Schutz von Mustern und Modellen (Geschmacksmusterschutzrichtlinie) vorgeschlagen. Damit könnten Ersatzteile wie Motorhauben, Stoßstangen, Türen, Scheinwerfer und Kotflügel günstiger erworben werden. Nach Schätzungen der Kommission sind die betreffenden Ersatzteile in Mitgliedstaaten, in denen sie dem Geschmacksmusterschutz unterliegen, 6% bis 10% teuerer.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 14.09.2004
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
BGH bestätigt Verbot der Werbung für Medizinalcannabis gegenüber Verbrauchern
-
EU-Kommission präsentiert Untersuchung von Rabattwerbung
-
EuGH: Bearbeitungspauschale muss nicht in Verkaufspreis eingerechnet werden
-
Rückblick: Online-Seminar der Wettbewerbszentrale für die Immobilienbranche am 25.03.
-
Gestiegene Führerscheinkosten: Unsicherheiten bei der Fahrschulwerbung
