Auch bei exotischen Zielen oder in touristischen Nischen müssen Reiseveranstalter ihren Kunden einen Sicherungsschein übergeben, wenn der Kunde den Preis im voraus bezahlt hat. Die Wettbewerbszentrale musste gegen diverse Reiseveranstalter vorgehen, die keine Sicherungsscheine vergeben haben.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom heutigen Tage.
Quelle: Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 22.12.2003
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