Home Gesundheit Apotheken Wettbewerbszentrale erhebt Klage gegen dm wegen des Verkaufs von Arzneimitteln

Wettbewerbszentrale erhebt Klage gegen dm wegen des Verkaufs von Arzneimitteln

Die Wettbewerbszentrale hat beim Landgericht Karlsruhe Klage gegen den Drogeriemarkt dm erhoben. Anlass ist ein neues Online-Angebot des Unternehmens. Über dessen Internetseite werden seit kurzer Zeit neben Drogerieartikeln auch apothekenpflichtige Arzneimittel angeboten. Formal erfolgt der Versand der Arzneimittel über eine tschechische Versandapotheke, die wiederum von einer dm-Konzerngesellschaft betrieben wird. Die Wettbewerbszentrale sieht hierin Verstöße gegen zentrale Vorgaben des Arzneimittel- sowie des Apothekenrechts.

Vermischung von Drogerie- und Apothekenangebot

Nach den Vorgaben des Arzneimittelrechts dürfen apothekenpflichtige Arzneimittel nur durch Apotheken abgegeben werden. Bei dem neuen Geschäftsmodell wird das Drogeriesortiment mit dem den Apotheken vorbehaltenen Sortiment an apothekenpflichtigen Arzneimitteln vermischt. Zum Schutz der Allgemeinheit vor Fehl- oder Mehrgebrauch von Arzneimitteln, sollten diese jedoch nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit anderen Konsumgütern des täglichen Lebens angeboten werden.

Was im stationären Handel unzulässig ist – eine „Apothekenecke“ in einer Drogerie – kann nach Auffassung der Wettbewerbszentrale folgerichtig auch im Online-Handel nicht anders behandelt werden. Wenn Arzneimittelangebote in den Webauftritt eines Drogeriemarkts integriert sind, wird die Apothekenpflicht nach Ansicht der Wettbewerbszentrale insofern unterlaufen.

Umgehung apothekenrechtlicher Beteiligungsregeln

Zudem wirkt dm nach Auffassung der Wettbewerbszentrale in einer Weise an dem Betrieb der Versandapotheke mit, die mit apothekenrechtlichen Unabhängigkeits- und Beteiligungsregeln nicht vereinbar ist. Ein vergleichbares Modell wäre unter Beteiligung einer in Deutschland ansässigen Versandapotheke fraglos unzulässig. Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale stellt das von dm gewählte Konstrukt mit einer tschechischen Versandapotheke, die auf den deutschen Markt ausgerichtet ist, eine Umgehung von apothekenrechtlichen Vorschriften dar.

Zentrale Bedeutung für die Arzneimittelversorgung

Das angestoßene Gerichtsverfahren ist von zentraler Bedeutung für die Arzneimittelversorgung in Deutschland. Es stellt sich die Grundsatzfrage, ob die besonderen Schutzmechanismen bei der Arzneimittelversorgung – Trennung der Sortimente, Apothekenpflicht, Unabhängigkeit der Apotheke und freie Apothekenwahl – auch im digitalen Vertrieb greifen. Auch für viele Marktteilnehmer des Einzelhandels, die sich einen Markteintritt in diesem Bereich überlegen, wird sich mit dem Verfahren die Frage klären, ob ein solches Geschäftsmodell rechtlich zulässig und damit wirtschaftlich tragfähig sein kann.

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