Home Digitale Welt Künstliche Intelligenz Wettbewerbszentrale veröffentlicht Leitfaden zur KI-Kennzeichnung
Nahaufnahme einer Hand, die auf ein virtuelles Dashboard zur KI-gesteuerten Content-Erstellung zeigt. Das transparente Interface enthält den Schriftzug Generate, einen markanten roten Play-Knopf sowie Symbole für das Generieren von Musik, Texten, Videos und Bildern mittels künstlicher Intelligenz. Im unscharfen Hintergrund ist der Oberkörper einer Person in einem blauen Hemd zu sehen.

Wettbewerbszentrale veröffentlicht Leitfaden zur KI-Kennzeichnung

Künstliche Intelligenz (KI) durchdringt den Alltag vieler Menschen. Werbetreibende haben ein effizientes Tool an die Hand bekommen, schnell und unkompliziert Werbeinhalte zu erzeugen.

Aber welche Regeln gelten, wenn Unternehmen mit KI erzeugte Bilder oder Texte in Werbeanzeigen verwenden?
Vor dem vollständigen Inkrafttreten der KI-Verordnung der EU am 02. August 2026 veröffentlicht die Wettbewerbszentrale einen kostenfreien Leitfaden für Unternehmen, der erläutert, worauf es bei der Verwendung KI-generierter Inhalte ankommt. Das PDF finden Sie hier >>.

Neue Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

Insbesondere KI-generierte (Werbe-)Bilder, die scheinbar echt wirken, werfen rechtliche Fragen auf. Die KI-VO verlangt künftig, dass diese als KI-generiert markiert werden, wenn das Bild „echten“ Personen oder Objekten „ähnelt“. Dann handelt es sich nach der Verordnung um ein sogenanntes „Deepfake“.

Wann Medien Personen oder Objekten „ähneln“, ist noch unklar. Angesichts der Zielsetzung der Verordnung empfiehlt die Wettbewerbszentrale derzeit sicherheitshalber: Auch KI-Erzeugnisse, die Menschen abstrakt ähneln, ohne eine bestimmte Person nachzubilden, sollten im Zweifel gekennzeichnet werden. Entscheidend ist letztlich vor allem, ob ein Bild fälschlich für echt gehalten wird. 

Von den angesprochenen Zielgruppen und der Betrachtungssituation hängt ab, welche Inhalte echt wirken könnten. Hierzu werden sich mit der Zeit aus der Rechtsprechungspraxis weitere Anhaltspunkte ergeben.

Leitfaden bietet Orientierung

Doch bis dahin werden KI-Systeme immer häufiger auch professionell genutzt. Die aus der KI-VO folgenden Pflichten führen dabei teilweise zu Verunsicherung.

Der Leitfaden der Wettbewerbszentrale bietet daher eine erste Orientierungshilfe: Anhand von Beispielen erläutert die Zentrale die neue Kennzeichnungspflicht für Deepfakes, aber auch benachbarte Themen wie irreführendes „AI-Washing“ und Chatbot-Kennzeichnung.

Sie haben Ergänzungsvorschläge, Ideen oder Kritik? Schreiben Sie uns gerne an mail@wettbewerbszentrale.de.

Weiterführende Informationen

News der Wettbewerbszentrale vom 07.10.2025 // Wenn die KI Werbung macht: Wettbewerbszentrale beanstandet Chatbot einer Rundfunkanstalt >>

News der Wettbewerbszentrale vom 03.02.2026 // Wettbewerbszentrale beanstandet KI-Akquise-System >>

Leitfaden der Wettbewerbszentrale zur KI-Kennzeichnung >>

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