Am 25. Mai 2025 lud die Wettbewerbszentrale zum Online-Seminar „Green Claims und Nachhaltigkeit in der Werbung“ ein. Die Werbung mit Nachhaltigkeitsaussagen liegt seit Jahren im Trend. Von „klimaneutralen“ Süßigkeiten, „umweltneutralem“ Spülmittel, bis hin zu „nachhaltigem“ Fliegen und „biobasierten“ Verpackungen ist alles dabei, sowohl vor Gericht als auch im Visier des europäischen Gesetzgebers. In dem Seminar beleuchteten Dr. Reiner Münker und Jennifer Beal für die Wettbewerbszentrale wegweisende gerichtliche Entscheidungen sowie die aktuellen Regulierungspapiere aus Brüssel und Berlin.
Das Seminar war in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil gab Jennifer Beal, Leiterin des Berliner Büros der Wettbewerbszentrale, einen Überblick über aktuelle Rechtsprechung zu Umweltaussagen. Seit dem von der Wettbewerbszentrale erstrittenen Urteil des BGH zur Werbung mit „klimaneutral“ in 2024 sind weitere Entscheidungen in erster und zweiter Instanz ergangen, die sich mit neuen Nuancen der Umweltwerbung beschäftigt haben.
Neues aus den Instanzen
Zu nennen sind insbesondere umweltbezogene Aussagen im Zusammenhang mit der Kompensation von CO2-Emissionen bei Flügen, der Verwendung von sog. SAFs (Sustainable Aviation Fuels) sowie der Einbindung von Klimaschutzprojekten zur Kompensation. Auch die Werbung mit Nachhaltigkeitszielen sowie allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“ haben Gerichte beschäftigt, teilweise mit unterschiedlichen rechtlichen Ergebnissen. Den Abschluss des ersten Teils bildete ein Exkurs zu behördlichen Maßnahmen, die bei grenzüberschreitender Werbung eine immer größere Rolle spielen können sowie ein Blick in andere Länder und deren Durchsetzungsmaßnahmen zu Green Claims.
Neues im UWG
Im zweiten Teil stellte Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, die neuen Regulierungsmaßnahmen aus Brüssel dar.
Ab September 2026 müssen sich Unternehmen auf neue bzw. schärfere Tatbestände im UWG einstellen, denn ab dann gilt die EmpCo-Richtlinie. Diese bringt neue Regelungen zu allgemeinen Umweltaussagen, zur Werbung mit Kompensationsmaßnahmen, zu Nachhaltigkeitssiegeln und zu Zertifizierungen mit sich. Einen ersten Diskussionsentwurf zur Umsetzung dieser Richtlinie hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) im Dezember 2024 veröffentlicht; mit der Vorlage des Referentenentwurfs ist jederzeit zu rechnen. Für Unternehmen und Rechtsberatende ist es von grundlegender Bedeutung, sich möglichst frühzeitig mit den geplanten Änderungen auseinander zu setzen, um sämtliche Marketingmaßnahmen einschließlich Produktverpackungen an die neuen Vorschriften anzupassen.
Green Claims Richtlinie: Zukunft ungewiss
Ob die sog. Green Claims Richtlinie, die bislang nur im Entwurf vorliegt, tatsächlich auf EU-Ebene beschlossen wird, blieb aufgrund von aktuellen Unstimmigkeiten auf EU-Ebene noch unklar. Im Rahmen des Seminars wurde der aktuelle Stand zum angedachten Vorab-Zertifizierungsverfahren vorgestellt, wobei darauf hingewiesen wurde, dass jederzeit Änderungen beschlossen werden können. In der Vorwoche zum Seminar war sogar von einer Rücknahme des Richtlinienentwurfs die Rede. Hier bleibt es, die weiteren Entwicklungen abzuwarten.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Umwelt >>
jb
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