Bundesgerichtshof: Fernseh-Werbeblocker sind zulässig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vertrieb so genannter Fernseh-Werbeblockers wettbewerbsrechtlich nicht unzulässig ist.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vertrieb so genannter Fernseh-Werbeblockers wettbewerbsrechtlich nicht unzulässig ist.
Die Werbung für die Bestellung von Logos, Bildmitteilungen, Bildschirmschonern und Mailboxsprüchen per 0190-Servicenummer in Jugendzeitschriften verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.
Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Telekommunikationsleistungen,
Die Inhaber von Handelsmarken sollen in Europa künftig besser geschützt werden. Aus diesem Grund ist die EU jetzt dem Madrider Protokoll über die internationale Registrierung von Marken beigetreten.
Zwischen den Bezeichnungen DBA und DB besteht keine Verwechslungsgefahr, entschied am 22.06.2004 das Hamburger Landgericht.
Der Bundesgerichtshof hatte über die Zulässigkeit verschiedener in den Jahren 1999 und 2000 von der T-Online International AG, einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG, verwendeter Werbeaussagen zu entscheiden.
Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung in namentlicher Abstimmung mit der sog. Kanzlermehrheit den Einspruch des Bundesrates gegen das neue Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zurückgewiesen.
Der Bundestag hat heute entschieden, morgen, am Mittwoch den 16.06.04 über den Einspruch des Bundesrates gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zu verhandeln.
Ein Privatmann, der mit einer gewissen Regelmäßigkeit neue Bücher im Internet –Auktionshandel anbietet, muss wie ein Buchhändler die Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes einhalten.
Der Bundestag muss erneut über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb entscheiden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen