Die Inhaber von Handelsmarken sollen in Europa künftig besser geschützt werden. Aus diesem Grund ist die EU jetzt dem Madrider Protokoll über die internationale Registrierung von Marken beigetreten. Das Vertragswerk wird von der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) in Genf überwacht.
Sofort mit dem Wirksamwerden des Beitritts am 1. Oktober 2004 können sowohl die Anmelder als auch die Inhaber einer Gemeinschaftsmarke den internationalen Schutz ihrer Marken beantragen, indem sie unter dem Madrider Protokoll eine internationale Anmeldung einreichen. Umgekehrt haben die Inhaber internationaler Registrierungen gemäß dem Madrider Protokoll das Recht, den Schutz ihrer Marken unter dem System der Gemeinschaftsmarke zu beantragen. Dem Madrider Protokoll sind bis jetzt über 60 Länder beigetreten.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 21.06.2004
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