Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung in namentlicher Abstimmung mit der sog. Kanzlermehrheit den Einspruch des Bundesrates gegen das neue Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zurückgewiesen.
Damit ist das Gesetz zustandegekommen. Es muss noch vom federführenden Ministerium oder dem Kanzler gegengezeichnet, vom Bundespräsidenten geprüft und unterschrieben sowie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das neue UWG in und das jetzige UWG außer Kraft.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Rückblick: Online-Seminar zu Kundenbewertungen
-
Keine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein nicht nur aus Nahrungsergänzungsmitteln bestehendes Darmsanierungsprogramm
-
Neues „Recht auf Reparatur“: EU-Regelung soll Nachhaltigkeit und Ökodesign von Produkten fördern
-
LG Koblenz definiert wesentliche Tätigkeiten des Kraftfahrzeughandwerks
-
Wettbewerbszentrale klagt wegen Werbung für „besten Verkaufspreis“ bei Gebrauchtwagen