Die Wettbewerbszentrale hat mehrere Gerichtsentscheidungen erstritten, aus denen hervorgeht, dass diverse Händler immer noch das Dosenpfand nicht richtig umsetzen.
Einige Händler versuchten z. B. die Pflicht zur durchgängigen Bepfandung dadurch zu umgehen, dass sie ohne tatsächliche Rücknahme von Pfandgut zeitnah zur Pfandberechnung eine Pfandgutschrift in gleicher Höhe gewährten.
Weitere Details erhalten Sie in der Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 2. Dezember 2003.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale setzt PAYBACK-Grenze bei Hörtests durch
-
Die Nr. 1 im Landkreis? Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung mit Spitzenstellung
-
LG Düsseldorf: Werbung mit „Wurmmittel“ und „Zeckenmittel“ für Ergänzungsfuttermittel unzulässig
-
Ab heute gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
-
Update: Wettbewerbszentrale klagt wegen KI-Chatbot
