Die Wettbewerbszentrale hat mehrere Gerichtsentscheidungen erstritten, aus denen hervorgeht, dass diverse Händler immer noch das Dosenpfand nicht richtig umsetzen.
Einige Händler versuchten z. B. die Pflicht zur durchgängigen Bepfandung dadurch zu umgehen, dass sie ohne tatsächliche Rücknahme von Pfandgut zeitnah zur Pfandberechnung eine Pfandgutschrift in gleicher Höhe gewährten.
Weitere Details erhalten Sie in der Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 2. Dezember 2003.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Werbung für erholsamen Schlaf? Geeignete Nachweise bitte!
-
Rückblick: Zwei Online-Seminare zu E-Commerce und Health Claims
-
Irreführende „Renten“-Schreiben: Wettbewerbszentrale warnt vor Gewinnspielwerbung im Behörden-Look
-
BGH legt EuGH Werbung für ärztliche Fernbehandlungen vor
-
Host-Read Ads: Wettbewerbszentrale geht gegen Schleichwerbung in Podcast vor
