Das Unternehmen Eurochambres Corp mit Sitz in Miami Beach, FL USA, versendet Formschreiben an deutsche Unternehmen, damit diese sich in den USA registrieren lassen.
Es wird mit diesen Formularen der Eindruck erweckt, dass der Unternehmer sich zum einen bis zum 12.12.2003 registrieren lassen muss und zum anderen einen Agenten von Eurochambres Corp gegen Zahlung in Höhe von 700,- € beauftragen muss. Das ist allerdings beides nicht notwendig. Die Registrierung kann von jedem Unternehmen selbst vorgenommen werden und kann auch noch nach dem 12.12.2003 erfolgen. Lässt sich das Unternehmen erst nach dem 12.12.2003 registrieren, dann darf es allerdings nach Ablauf des 12.12. erst nach der notwendigen Registrierung seine Waren in die USA exportieren. Die Registrieung selbst ist kostenfrei. Die Registrierungspflicht gilt für Unternehmen, die Lebensmittel in die USA exportierent. Das ergibt sich aus der Verordnung der FDA (Food And Drug Administration) zur Umsetzung des Bioterrorism Act 2002. Die Registrierung sollte bis zum 12.12.2003 erfolgen.
Der Fall „Eurochambres Corp“ wird bereits vom Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität bearbeitet (Aktenzeichen des DSW 30535/03).
Quelle: Mitteilung des DSW vom 28.11.2003
Weiterführende Links zu diesem Thema
Mitteilung des DSW vom 28.11.2003
Informationen zur Online-Registrierung erhalten Sie hier.
Das entsprechende Anmelde-Formular bekommen Sie hier.
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