Home News Wettbewerbszentrale erhält zahlreiche Beschwerden über Werbeaussagen für Nahrungsergänzungsmittel – insbesondere „Anti-Kater-Produkte“

Wettbewerbszentrale erhält zahlreiche Beschwerden über Werbeaussagen für Nahrungsergänzungsmittel – insbesondere „Anti-Kater-Produkte“

Die Zahl der bei der Wettbewerbszentrale eingegangenen Beschwerden über Werbeaussagen für Nahrungsergänzungsmittel bleibt hoch. Im zu Ende gehenden Jahr 2019 gingen bislang 32 Beschwerden zur gesundheits- oder krankheitsbezogenen Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln bei der Wettbewerbszentrale ein.

Die Zahl der bei der Wettbewerbszentrale eingegangenen Beschwerden über Werbeaussagen für Nahrungsergänzungsmittel bleibt hoch. Im zu Ende gehenden Jahr 2019 gingen bislang 32 Beschwerden zur gesundheits- oder krankheitsbezogenen Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln bei der Wettbewerbszentrale ein.

In 15 Fällen Werbeaussagen für sog. „Anti-Kater-Produkte“ beanstandet

22 dieser Beschwerden richteten sich gegen Werbung für sog. „Anti-Kater-Produkte“, d.h. Nahrungsergänzungsmittel, deren Einnahme dem Entstehen eines Katers nach Alkoholkonsum vorbeugen bzw. die Wirkungen des sog. Katers lindern soll. Insgesamt hat die Wettbewerbszentrale hier 15 Beanstandungen wegen der Verwendung nicht zugelassener gesundheitsbezogener – oder krankheitsbezogener – Angaben, wie etwa „Antikatermittel“, „beugt Kater vor“ oder „gegen Kopfschmerzen und Übelkeit“, ausgesprochen. Sie hat dabei Verstöße gegen die EU-Health Claims Verordnung moniert.

Danach sind zum Schutz der Verbraucher gesundheitsbezogene Angaben verboten, sofern sie nicht bestimmten Anforderungen entsprechen, gemäß der Verordnung zugelassen und in die Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen sind. Auch krankheitsbezogene Werbung ist nach der HCVO und darüber hinaus auch nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verboten.

Überwiegende Zahl der Beanstandungen außergerichtlich geklärt

In neun Fällen hat die Selbstkontrollinstitution außergerichtliche Unterlassungserklärungen erwirkt. In zwei Fällen sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen.

In den übrigen vier Fällen, in denen die betreffenden Anti-Kater-Produkte von im Ausland ansässigen Drittanbietern auf der Plattform amazon angeboten wurden, hat die Wettbewerbszentrale den Plattformbetreiber über die jeweiligen Verstöße informiert und eine Sperrung der betreffenden Angebote veranlasst.

In 2018 nur drei Beschwerden über Werbeaussagen für „Anti-Kater-Produkte“

Zum Vergleich: Im Jahr 2018 gab es nur drei Beschwerden über „Anti-Kater-Produkte“. „Erklären lässt sich die Häufung der Beschwerden mit dem jüngsten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom September zu Werbeaussagen wie „Anti Hangover Shot“ oder „Natürlich bei Kater““, meint Hanna Gempp, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und zuständig für den Bereich Lebensmittelwerbung. Die meisten Beschwerden über Werbeaussagen bei Anti-Kater-Produkten habe man seit September 2019 erhalten.

Nach der besagten Entscheidung handelt es sich bei Angaben wie den oben genannten um unzulässige krankheitsbezogene Angaben (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.09.2019, Az. 6 U 114/18). Auch das Landgericht Köln hatte bereits im Jahr 2014 (Az. 33 O 42/14) dahingehend geurteilt. Das Urteil des OLG Frankfurt geht darüber jedoch noch hinaus und stuft auch „Anti-Hangover“ – zumindest im Kontext mit alkoholbedingten Beschwerden wie Übelkeit – als krankheitsbezogen ein.

Gegenstand der übrigen Beschwerden im Bereich Nahrungsergänzungsmittel waren Auslobungen zur Linderung von Hautkrankheiten wie Neurodermitis oder Dellwarzen, zur Wirkung von Weihrauch gegen Krebs- und Autoimmunerkrankungen oder zur Linderung von Arthritis.

Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenübergreifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften im Markt – notfalls per Gericht – durch. Sie bietet umfassende Informationsdienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.

Pressekontakt:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
Frankfurt am Main e.V.
Hanna Gempp LL.M.
Landgrafenstraße 24B
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Telefon: 06172 – 12 15 34
E-Mail: gempp@wettbewerbszentrale.de

Weiterführende Infomationen

Health Claims Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, HCVO) >>

News vom 24.09.2019 // Alkoholkater ist als Krankheit anzusehen >>

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