Die Flut der Beschwerden betroffener Unternehmen und Bürger über unverlangte zugesandte Werbefaxe reißt nicht ab. Sie ist in den letzten 2 Jahren rasant angestiegen. Über 5.000 Beschwerden gehen pro Jahr bei der Wettbewerbszentrale ein. Faxe mit Überschriften wie „Kostenlos telefonieren“ oder „Singles aufgepaßt“ werden vorzugsweise zur Nachtzeit und offenbar wahllos an Inhaber von Faxanschlüssen versandt, um diese zu Rückrufen auf teuren Servicenummern, insbesondere mit der Vorwahl „0190“, zu veranlassen. Die Rechtslage ist dabei eindeutig. Unverlangte Faxwerbung ist in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb grundsätzlich unzulässig (§ 1 UWG).
Bei unzulässiger Telefaxwerbung durch bundesdeutsche Unternehmen ist die Rechtsverfolgung unproblematisch. Innerhalb weniger Tage kann per Abmahnung und einstweiliger Verfügung ein Werbeverbot erreicht werden. Die Rechtsverfolgung gestaltet sich jedoch dann schwierig, wenn die Werbefaxe von ausländischen Unternehmen stammen, was in letzter Zeit verstärkt zu beobachten ist. So sind z.B. Unternehmen aus Benelux und Irland, aber auch aus Bulgarien und den USA aktiv. Neben Schwierigkeiten bei der für ein Gerichtsverfahren erforderlichen Ermittlung der genauen Firmenverhältnisse im Ausland kommt hier erschwerend hinzu, daß die staatenübergreifende Rechtsverfolgung in der EU sehr kosten- und zeitintensiv ist, so daß Werbeverbote nicht rasch wirksam werden können. Zustellungen gerichtlicher Verbote müssen auf dem diplomatischen Wege erfolgen, was regelmäßig mehrere Monate in Anspruch nimmt. Bei der Rechtsverfolgung nach Übersee verlängern sich diese Zeiträume entsprechend.
Trotz eindeutiger Rechtslage im Inland ist es also rein faktisch kaum möglich, der Flut der ausländischen Werbefaxe wirksam zu begegnen. Es bleibt daher nur der Ratschlag an Besitzer von Telefaxen, die Geräte zu Zeiten, zu denen keine Faxe von Geschäftspartnern oder Freunden erwartet werden, schlicht abzuschalten.
2059 ZeichenDie Flut der Beschwerden betroffener Unternehmen und Bürger über unverlangte zugesandte Werbefaxe reißt nicht ab. Sie ist in den letzten 2 Jahren rasant angestiegen. Über 5.000 Beschwerden gehen pro Jahr bei der Wettbewerbszentrale ein. Faxe mit Überschriften wie „Kostenlos telefonieren“ oder „Singles aufgepaßt“ werden vorzugsweise zur Nachtzeit und offenbar wahllos an Inhaber von Faxanschlüssen versandt, um diese zu Rückrufen auf teuren Servicenummern, insbesondere mit der Vorwahl „0190“, zu veranlassen. Die Rechtslage ist dabei eindeutig. Unverlangte Faxwerbung ist in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb grundsätzlich unzulässig (§ 1 UWG).
Bei unzulässiger Telefaxwerbung durch bundesdeutsche Unternehmen ist die Rechtsverfolgung unproblematisch. Innerhalb weniger Tage kann per Abmahnung und einstweiliger Verfügung ein Werbeverbot erreicht werden. Die Rechtsverfolgung gestaltet sich jedoch dann schwierig, wenn die Werbefaxe von ausländischen Unternehmen stammen, was in letzter Zeit verstärkt zu beobachten ist. So sind z.B. Unternehmen aus Benelux und Irland, aber auch aus Bulgarien und den USA aktiv. Neben Schwierigkeiten bei der für ein Gerichtsverfahren erforderlichen Ermittlung der genauen Firmenverhältnisse im Ausland kommt hier erschwerend hinzu, daß die staatenübergreifende Rechtsverfolgung in der EU sehr kosten- und zeitintensiv ist, so daß Werbeverbote nicht rasch wirksam werden können. Zustellungen gerichtlicher Verbote müssen auf dem diplomatischen Wege erfolgen, was regelmäßig mehrere Monate in Anspruch nimmt. Bei der Rechtsverfolgung nach Übersee verlängern sich diese Zeiträume entsprechend.
Trotz eindeutiger Rechtslage im Inland ist es also rein faktisch kaum möglich, der Flut der ausländischen Werbefaxe wirksam zu begegnen. Es bleibt daher nur der Ratschlag an Besitzer von Telefaxen, die Geräte zu Zeiten, zu denen keine Faxe von Geschäftspartnern oder Freunden erwartet werden, schlicht abzuschalten.
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