Home News Wenn die KI Werbung macht: Wettbewerbszentrale beanstandet Chatbot einer Rundfunkanstalt
Ein humanoider Roboter und eine Frau mit Headset sitzen nebeneinander an Computern in einem modernen Großraumbüro.

Wenn die KI Werbung macht: Wettbewerbszentrale beanstandet Chatbot einer Rundfunkanstalt

Wer hat gute Snacks, wo gibt’s das beste Outfit? Diese Fragen beantwortete kürzlich ein öffentlich-rechtlicher Chatbot anlässlich eines Volksfests. Das Problem aus Sicht der Wettbewerbszentrale: Die Antworten waren teilweise stark werblich, denn der Bot gab Empfehlungen, machte Preisvergleiche und hob konkrete Unternehmen hervor.

Fehlender Sendungsbezug

Unter anderem auf der eigenen Website zeigte der Sender den Chatbot und fordert dazu auf, Fragen zum Fest zu stellen. Hierauf gab der Chatbot allerdings nicht nur redaktionelle Antworten mit Bezug zu eigenen Inhalten der Rundfunkanstalt. Vielmehr empfahl er immer wieder bestimmte Angebote Dritter. In vielen Fällen verlinkte er hierzu auch auf Seiten eines Kooperationspartners aus der Privatwirtschaft.

Verstoß gegen Medienstaatsvertrag

Aus Sicht der Wettbewerbszentrale verstößt der Chatbot damit gegen den Medienstaatsvertrag (MStV). Er überschreitet die Grenzen eines zulässigen Internet-Angebots einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt.

Der Chatbot basiert nach Aussagen des Senders auf einem Large Language Model (LLM), das anhand ausgewählter Quellen Fragen beantworten soll. Aufgrund der besonderen Vertrauensstellung, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk einschließlich seiner Internet-Angebote genießt, können die Empfehlungen für Waren und Dienstleistungen Dritter, die der Chatbot ausspricht, besonderes Gewicht haben. Ein Disclaimer war zwar vorhanden, verwies aber nur darauf, dass die KI Fehler machen kann.

Weiterführende Hinweise

Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Digitale Welt >>

F 15 0240/25

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