Die Wettbewerbszentrale möchte gerichtlich klären lassen, ob das bei dm angebotene Augenscreening wettbewerbsrechtlich zulässig ist. In vier ausgewählten Filialen kooperiert die Kette mit dem Unternehmen Skleo Health GmbH und bietet das Screening dort an.
Die entsprechenden Klagen vor den Landgerichten Karlsruhe und Düsseldorf hat der Verband nunmehr bei den Gerichten eingereicht.
Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Pressemitteilung vom 27.10.2025.
Weiterführende Informationen
F 14 0134/25, F 14 0151/25
nas
Weitere aktuelle Nachrichten
-
BGH: Händler haftet für fehlerhafte Google-Ads-Anzeigen
-
OLG Köln zur Werbung mit „Unabhängigkeit“ bei Versicherungsmaklern
-
Ergänzungsfuttermittel: Wettbewerbszentrale beanstandet „Wurmkuren“ wegen Krankheitsbezug
-
Kampf um Kaffeepreis geht in die nächste Runde: Tchibo zieht vor den BGH
-
OLG Karlsruhe: Automotive-Influencerin muss auch bei Pressereisen Beiträge kennzeichnen
