Seit Ende März bietet die Plattform TikTok ihre Shopping-Funktion, den „TikTok-Shop“ auch in Deutschland an. Händler können direkt über die TikTok App einen eigenen Shop einrichten und ihre Produkte dort gegenüber Verbrauchern zum Kauf anbieten, ohne dass es erforderlich ist, die App zu verlassen. Die Wettbewerbszentrale hat sich mit den neuen Shopping-Möglichkeiten auf der Plattform näher beschäftigt und die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben geprüft.
Informationsdefizit insbesondere bei Preisangaben und Textilkennzeichnung
Für Händler, welche die neue Shop-Funktion auf TikTok nutzen, gelten die gleichen wettbewerbsrechtlichen Anforderungen, die auch über andere Vertriebswege, wie im Online-Shop auf der händlereigenen Website gelten. Eine Überprüfung diverser TikTok-Shops durch die Wettbewerbszentrale hat gezeigt, dass in mehreren Fällen die gesetzlichen Informationspflichten nicht vollständig erfüllt werden. Bei Kosmetikartikeln mangelt es beispielsweise an der Umsetzung der Preisangabenverordnung und bei Bekleidungsartikeln werden die Informationspflichten nach der Textilkennzeichnungsverordnung in dem TikTok- Shop teilweise gar nicht, teilweise nur unzureichend umgesetzt.
Grundpreisangaben – Was ist zu beachten?
Nach der Preisangabenverordnung haben Händler, die Verbrauchern Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung anbieten – sei es nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche – oder die für solche Waren mit Preisangaben werben, neben dem Gesamtpreis für ein Produkt auch den Grundpreis, also den Preis je Mengeneinheit, klar, gut lesbar und unmissverständlich anzugeben. Grundpreise und Gesamtpreise müssen auf einen Blick wahrnehmbar sein. Verbraucher sollen Preise durch die Grundpreisangabe besser vergleichen können. Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils ein Kilogramm, ein Liter, ein Kubikmeter, ein Meter oder ein Quadratmeter des Produkts. Eine Angabe in der Größeneinheit 100ml ist demnach beispielsweise unzureichend. Von der Pflicht zur Angabe des Grundpreises bestehen nur wenige Ausnahmen – so beispielsweise für Waren, die in Größen weniger als 10 Gramm bzw. 10 Milliliter verkauft werden oder bei kosmetischen Mittel, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel dienen.
Textilkennzeichnung – Einheitliche und korrekte Materialangaben
Textilerzeugnisse dürfen nach der Textilkennzeichnungsverordnung nur dann auf dem Markt bereitgestellt und dem Verbraucher zum Kauf angeboten werden, wenn sie zur Angabe ihrer Faserzusammensetzung etikettiert oder gekennzeichnet sind. Die Informationen müssen für Verbraucher vor dem Kauf deutlich sichtbar sein; dies gilt auch für Fälle, in denen der Kauf auf elektronischem Wege erfolgt. Für die Informationspflicht ist entscheidend, ob der Verbraucher eine tatsächliche Kaufmöglichkeit hat, was bei dem Anbieten über den TikTok-Shop der Fall ist. Um eine einheitliche Kennzeichnung zu gewährleisten, findet sich im Anhang I der Textilkennzeichnungsverordnung eine Liste der zulässigen Bezeichnungen, welche für die Materialangabe zu verwenden sind.
Informationspflichten im TikTok-Shop
Die Wettbewerbszentrale hat aufgrund der festgestellten Verstöße mehrere Abmahnungen ausgesprochen. In den meisten Fällen haben die Händler zwischenzeitlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und den Shop überarbeitet. In einigen Fällen steht eine Rückmeldung der Händler noch aus.
Neben der Grundpreisangabe und der Textilkennzeichnung sollten beispielsweise auch Angaben zur Lieferzeit, zu ggf. anfallenden Versandkosten und zum Widerrufsrecht nicht fehlen. Mit Blick auf die Produktsicherheitsverordnung sind ggf. auch Angaben zum Hersteller auf der Produktdetailseite zu machen. Die Wettbewerbszentrale empfiehlt Händlern, die über den TikTok-Shop Produkte vertreiben, ihre TikTok-Shops genauso wie normale Online-Shops auf die Einhaltung der geltenden Informationspflichten zu überprüfen.
Weiterführende Informationen
mm
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