Am 30. Oktober hat die Wettbewerbszentrale einer Delegation, bestehend aus hochrangigen Regierungsvertretern verschiedener Provinzen Chinas, die wettbewerbsrechtliche Rechtsdurchsetzung in Deutschland vorgestellt.
Rechtsanwältin Christiane Köber und Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, beide Mitglieder der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, stellten den Gästen aus China das System der Selbstkontrolle und Durchsetzung der Regeln über den fairen Wettbewerb an zahlreichen Beispielen aus der Praxis dar. Vorgestellt wurden unter anderem Fälle betreffend irreführende Produktaufmachungen, Mogelpackungen, aber auch irreführende Herkunftshinweise und falsche Kennzeichnung aus dem Bereich der Produktsicherheit. Die Beispiele machten deutlich, dass Unterlassungsansprüche, die seitens der Wirtschaft geltend gemacht werden, nicht nur Mitbewerbern, sondern auch Verbrauchern zugute kommen.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale klagt wegen Google Ads-Verstößen
-
Mehr als jede zweite Anfrage zu Irreführung: Jahresbericht 2024 liegt vor
-
Anerkenntnis im DSA-Verfahren wegen Bing
-
OS-Plattform am 20.07.2025 deaktiviert
-
BGH: Gutschrift von Payback-Punkten im Gesamtwert von mehr als 1 Euro beim Kauf von Hörgeräten ist unzulässig