Am Samstag, 11. Januar 2020, nahm Syndikusrechtsanwalt Martin Bolm von der Wettbewerbszentrale, Büro Hamburg, an einer Podiumsdiskussion zum Thema Augenoptik und Blogs auf der opti Fachmesse in München teil. Weitere Teilnehmer der Podiumsdiskussion waren Jennifer Bitsche, die in Österreich ein Mode- und Lifestyleblog zum Thema Brillen betreibt, und Niklas Götzen, Geschäftsführer des Internet-Fachportals für Augenoptik und Augenmedizin aumedo. Moderiert wurde die Talkrunde von Moritz Küffner.
Foto: GHM
Im Rahmen der Diskussionsrunde vor rund 100 Zuschauern ging es darum, welche Punkte Augenoptiker und andere Unternehmen berücksichtigen sollten, wenn sie soziale Medien als Marketingplattform nutzen.
Rechtsanwalt Bolm erläuterte grundsätzliche Fragen zur Anbieterkennzeichnung sowie einer Datenschutzerklärung und betonte die Notwendigkeit, auch auf Social Media die Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu beachten.
Dass auch Unternehmen bei Wettbewerbsverstößen von beauftragten Influencern rechtliche Konsequenzen drohen können, darauf habe die Wettbewerbszentrale bereits in ihrem Leitfaden zur Werbekennzeichnung auf Instagram hingewiesen. Gerade im Bereich der Gesundheitshandwerke wie die Augenoptiker sei daneben auch noch zu beachten, dass es eine Reihe von Werbebeschränkungen nach dem Heilmittelwerbegesetz gebe.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Gesundheitshandwerk >>
Weitere aktuelle Nachrichten
-
LG München I: Werbung mit Bezeichnung „Versicherung“ durch eine Versicherungsvermittlerin irreführend
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Bewerbung von Hörgeräten mit Aktionspreis
-
Rückblick: Online-Seminar zu Green Claims und Nachhaltigkeit in der Werbung – Update Rechtsprechung und Regulierung
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung mit UVP bei Möbel-Eigenmarken
-
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt ab 28. Juni 2025 – Was Unternehmen jetzt wissen müssen