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Rückblick: Fachtagung des Münchner Arbeitskreis Straßenfahrzeuge e.V.

Auf der der 87. Fachtagung des  Münchner Arbeitskreis Straßenfahrzeuge e.V. (MAS) vom 8. bis 10. März in München war auch die Wettbewerbszentrale wieder mit einem Vortrag vertreten. 

Seit Jahrzehnten schon veranstaltet der MAS seine Fachtagungen für Fahrzeug-Ingenieure, Fahrzeug-Sachverständige, Fahrzeug-Meister, Juristen und Mediziner/Biomechaniker in Europa. Um möglichst vielen Interessenten die Teilnahme zu ermöglichen, hatte man diese Mal die bisher übliche Präsenzveranstaltung um eine virtuelle Teilnahme erweitert. Das erwies sich in Anbetracht der Bahn- und Flugstreiks als gute Entscheidung.

Inhaltlich ging es um folgende Themen:

  • Wettbewerbsrecht, VDI-Richtlinie 5900
  • Nachhaltige Fahrzeuginstandsetzung
  • Generationen-Management: Generationswechsel im Sachverständigenbüro
  • Effiziente Beschaffung von Informationen zur Schadenbeurteilung und Reparatur
  • Die digitale Kommunikation mit Gerichten sowie die elektronische Signatur von Gutachten
  • Kraftmessung und die VDA Überprüfung an Waschanlagen
  • Verhalten an verunfallten HV-Fahrzeugen
  • Digitalisierung der Geschäftsprozesse rund um die gesamte Schadensabwicklung
  • Pflichten von Fahrzeugführenden § 23 StVO inkl. Handy und Radarwarnung
  • Reifen und Räder für historische Fahrzeuge
  • Reifenschäden in Verbindung mit falscher Fahrwerksvermessung

Zu dem erstgenannten Thema hatte man RA Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale geladen, der sich seit mehr als drei Jahrzehnten u.a. mit der Sachverständigenbranche befasst. Er vermittelte den Teilnehmenden, dass das Berufsbild des Sachverständigen für Kraftfahrzeugschäden und -Bewertung ebenso wenig wie dasjenige für Unfallanalyse/-rekonstruktion spezialgesetzlich geschützt ist. Sowohl der europäische als auch der nationale Gesetzgeber haben es mehrfach abgelehnt, diese Berufsbilder gesetzlich so wie bspw. bei Architekten, Ärzten, Apothekern, Ingenieuren, Steuerberatern, Rechtsanwälten usw. zu regeln. Die Folge seit Jahrzehnten: Außerhalb der öffentlich bestellten und vereidigten sowie zertifizierten oder (seriös) verbandsanerkannten Sachverständigen der Kfz-Branche existiert ein gewisser „Wildwuchs“. Es gibt nämlich „selbsternannte“ und von dubiosen Anbietern „geprüfte, anerkannte“ Sachverständige; Letztere nicht zu verwechseln mit den von serösen Fachverbänden wie dem BVSK, VKS oder ZAK anerkannten Sachverständigen für die Bewertung von Kfz-Schäden.

Diesen in der Kfz-Branche bekannten Missständen kommt man häufig nur durch zeit- und kostenaufwändige Gerichtsverfahren (Unterlassungsklagen) bei. So hat die Wettbewerbszentrale das entscheidende Verfahren in diesem Bereich schon vor langen Jahren geführt mit dem Ergebnis, dass nur derjenige sich als Kfz-Sachverständiger – in einem konkret definierten Sachgebiet (!) – bezeichnen darf, der eine überragende Sach- und Fachkunde in eben diesem Sachgebiet nachweisen kann (BGH WRP 1997, 946 – Selbsternannter Sachverständiger).

Der MAS hat vor etwa acht Jahren ein „Grundlagenblatt“ erarbeitet, welches den Anstoß gegeben hat, dass der Verein deutscher Ingenieure e.V. (VDI) eine Fachgruppe ins Leben gerufen hat, die das Berufsbild „Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr“ mit den Sachgebieten „Schäden und Bewertung“, „Unfallanalyse“ und anderen Sachgebieten näher konkretisiert. Die Ergebnisse fließen ein in die VDI-Richtlinie Mensch und Technik 5900 (VDI-MT 5900). Diese Richtlinie ist modular aufgebaut, d.h. es wird schlussendlich 4 „Blätter“ geben, die unter anderem umfangreich regeln, was ein Sachverständiger an Kenntnissen und Fertigkeiten nachweisen muss. Die Arbeiten der Fachgruppe beim VDI sind noch nicht sämtlich abgeschlossen, sondern werden sich vsl. noch bis Ende 2025 hinziehen. Aber für das Sachgebiet „Schäden und Bewertung“ gibt es sowohl schon die Grundlagen als auch eine „Gründruck“, der in Bälde veröffentlicht wird.

Daneben ging Ottofülling auf verschiedene Themen des 16 Punkte umfassenden Katalogs ein und hat die 23 Seiten umfassenden „Lehr- und Lerninhalte“ (Punkt 9 mit zahlreichen Unterpunkten) skizziert, denn „da spielt künftig die Musik“ für diejenigen, die eine Anerkennung auf Basis der VDI-MT 5900 anstreben. 

Auf der MAS-Tagung war zu erfahren, dass der nächste Verkehrsgerichtstag in Goslar (Januar 2025) einen eigenen Arbeitskreis für dieses Thema installieren wird. 

Weiterführende Informationen 

Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Automobile & Mobilität >>

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