Am 19.12.2012 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011) >> beschlossen. Er wird nun noch über den Bundesrat dem Bundestag zur Beratung zugeleitet.
Der grenzüberschreitende Handel über das Internet soll europaweit vereinheitlicht und attraktiver gemacht werden. Verbraucher sollen beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen im Fernabsatz dieselben Rechte erhalten. Insbesondere sollen EU-weit grundsätzlich dieselben Informations- und Widerrufsrechte gelten. Unternehmen können künftig ein europaweites Muster für die Widerrufsbelehrung benutzen. Außerdem sollen Verbraucher vor überhöhten Kreditkartengebühren und vor gesonderten Kosten bei Kundendienst-Hotlines geschützt werden. Weiter sollen die Regelungen, die schon bisher für im Fernabsatz angebotene Finanzdienstleistungen gelten, auch für Finanzdienstleistungen angewandt werden, die außerhalb von Geschäftsräumen vertrieben werden.
Quelle und weiterführende Informationen
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 19.12.2012 >>
sj
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Mehr als jede zweite Anfrage zu Irreführung: Jahresbericht 2024 liegt vor
-
Anerkenntnis im DSA-Verfahren wegen Bing
-
OS-Plattform am 20.07.2025 deaktiviert
-
BGH: Gutschrift von Payback-Punkten im Gesamtwert von mehr als 1 Euro beim Kauf von Hörgeräten ist unzulässig
-
Datenschutz in der Immobilienvermittlung – Teil 2: Datenerfassung von Besichtigung bis zum Vertrag