Die EU hat ihre Online-Streitbeilegungsplattform (kurz OS-Plattform) zum 20.07.2025 abgeschaltet. Unternehmen können nun den bisher verpflichtenden klickbaren Link auf die Plattform aus ihrem Onlineshop löschen.
Das Ende der Plattform ergibt sich aus der VO (EU) 2024/3228. Mit der Verordnung hob die EU zum 20.07.2025 die Rechtsgrundlage der Plattform auf: VO (EU) 524/2013. Die Entscheidung basiert darauf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Plattform kaum genutzt haben. Nach Angaben in der Verordnung von 2024 half die Plattform europaweit in gerade einmal etwa 200 Fällen jährlich. Entsprechend galt der Link auf die OS-Plattform vor allem als lästige Formalie, Kosten und Nutzen standen außer Verhältnis.
Pflicht nach VSBG bleibt
Von diesen Verordnungen unberührt existiert allerdings eine ähnliche Informationspflicht weiterhin. Nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) müssen Unternehmen darüber informieren, ob sie an einer Schlichtung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. Diese Pflicht bleibt weiterhin bestehen.
Weiterführende Informationen
Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich e-Commerce >>
kok
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Update: Klagen gegen Augenscreening in dm-Filialen eingereicht
-
LG Karlsruhe: Verbotene Werbung als Arzt für Dritte auf Social Media
-
OLG Düsseldorf: Irreführende Werbung mit CO₂-Kompensation bei Flügen
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung mit Klimaneutralität im Bau
-
Rückblick: 15. Gesundheitsrechtstag (GRT)
