Die Werbung mit dem Slogan „sorgenfrei ins Internet“ ist wettbewerbswidrig. Das geht aus einem Urteil des OLG Hamburg hervor. Im Streitfall hatte ein Anbieter von Internetanschlüssen mit dieser Aussage geworben. Dies wurde ihm nun auf Antrag eines Konkurrenten vom Oberlandesgericht untersagt. Nach Ansicht der Hamburger Richter würden Verbraucher den Slogan nämlich fälschlicherweise dahingehend interpretieren, dass die beworbenen Internetanschlüsse Viren- und Hackerangriffe zumindest fast völlig ausschließen. Es handelt sich bei dem Anschluss aber um einen „normalen“ handelsüblichen Anschluss, der keine besonderen Sicherheitsfeatures aufweist.
Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 15.01.2005, Az. 3 U 40/03
Quelle: Mitteilung aus dem Infobrief der Wettbewerbszentrale Wettbewerbsrecht Aktuell: Infobrief 7-8/2005
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Rückblick: Online-Seminar zu den Änderungen durch die EmpCo-Richtlinie am 29.04.2026
-
Update: BGH-Termin am 07.05.26 zu Ärzte-Siegeln
-
Werbung für erholsamen Schlaf? Geeignete Nachweise bitte!
-
Rückblick: Zwei Online-Seminare zu E-Commerce und Health Claims
-
Irreführende „Renten“-Schreiben: Wettbewerbszentrale warnt vor Gewinnspielwerbung im Behörden-Look
