Der vom 01.05. bis zum 31.07.2003 durchgeführten Werbekampagne „Regenwald-Projekt“ der Krombacher-Brauerei fehlt nach Auffassung des OLG Hamm die nötige Transparenz. Diese ist bei Koppelungsgeschäften erforderlich, um den Verbraucher nicht der Gefahr auszusetzen, enttäuscht zu werden. „1 Kasten Krombacher = 1qm Regenwald“ sei ein direkt proportionales Versprechen, das die Brauerei nicht einhalten könne. Der Biertrinker glaube aufgrund der Gleichsetzung, dass das Schutzgebiet in seiner Ausdehnung quadratmeterweise umso größer werde, je mehr Bierkisten er erwerbe. Tatsächlich gehe es der Brauerei aber um keinen direkt proportionalen Schutz des Regenwaldes, sondern um die Unterstützung verschiedener Aktionen des WWF.
Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem am 18.11.2003 verkündeten Urteil in einem einstweiligen Verfügungsverfahren eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Siegen vom 7. August 2003 bestätigt. In diesem Urteil ist der Brauerei untersagt worden, mit Aussagen in Werbespots zu werben, welche eine Verknüpfung zwischen dem Kauf eines Kastens Bier mit dem nachhaltigen Schutz eines Quadratmeters Regenwald herstellen.
Urteil vom 18. November 2003, Az.: 4 U 105/03
Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 18.11.2003
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