Die Honorarverordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) wurde am 17.08.2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I.Nr. 53 S.2732) verkündet und ist am Tag nach der Verkündung, also am 18.08.2009, in Kraft getreten (BGBl. I 2009, S.2992).
Neben der Erhöhung der Tafelwerte um 10 % haben sich insbesondere folgende Neuerungen ergeben:
Die HOAI gilt aus europarechtlichen Gründen nur noch für Anbieter mit Sitz im deutschen Inland.
Die Vorgabe verbindlicher Honorarsätze wird im Wesentlichen auf Planungsleistungen beschränkt, Beratungsleistungen können frei vereinbart werden.
Es gibt keine Vorgaben mehr für Stundensätze.
Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist hervorzuheben, dass die neue HOAI verbindliches Preisrecht bleibt, so dass die Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsätze auch weiterhin wettbewerbswidrig ist. Werden die Mindestsätze unterschritten, kann die Wettbewerbszentrale hiergegen vorgehen und dies ggf. gerichtlich untersagen lassen (vgl. hierzu die News der Wettbewerbszentrale vom 29.08.2008).
Der Verordnungstext ist unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hoai_2009/gesamt.pdf einsehbar.
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