Home Reisen, Lifestyle & Fitness Hotellerie/Gaststätten LG Fulda: Plattform haftet für irreführende Preiswerbung bei Unterkünften
Im Vordergrund halbgeöffnete Tür mit Fokus auf Türklinke mit Schloss, in dem ein Schlüssel steckt. Blick geht in einen hellen Raum.

LG Fulda: Plattform haftet für irreführende Preiswerbung bei Unterkünften

Das Landgericht Fulda hat entschieden, dass die Betreiberin einer Vermittlungsplattform für Monteur-Unterkünfte irreführend warb, weil die Immobilienanzeige eines Dritten sowohl Brutto- als auch Nettopreise für das Anmieten der Wohnungen beinhaltete (Urteil vom 27.06.2025, Az. 7 O 4/25, nicht rechtskräftig).

Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale wegen widersprüchlicher Preisangaben gegen die Plattform. In der Anzeige wurden zunächst Preise inklusive Mehrwertsteuer hervorgehoben, während am Ende unter „Zusätzliche Preisinformationen“ stand, dass „alle Preise netto (…) zzgl. der MwSt.“ zu verstehen seien. Die Wettbewerbszentrale hatte das als Irreführung und Verstoß gegen die Preisangabenverordnung beanstandet.

Plattformbetreiber haftet für widersprüchliche Angaben des Vermieters

Die Plattform hatte eingewandt, dass die Nettoangabe aus einem Freitextfeld eines Vermieters stamme und sie für den Widerspruch daher nicht verantwortlich sei. Das Gericht sah allerdings die Plattform in der Haftung. Einerseits stelle die Plattform einheitliche Angebotsmasken bereit. Andererseits sehe sie in ihren Gestaltungsrichtlinien selbst eine „redaktionelle Überprüfung“ neuer Einträge vor. Damit habe sich die Plattform die Inhalte Dritter zu eigen gemacht.

Weiterführende Informationen

News der Wettbewerbszentrale vom 01.09.2025 // Wettbewerbszentrale beanstandet Zusatzkosten beim Online-Autokauf >>

News der Wettbewerbszentrale vom 29.07.2025 // Wettbewerbszentrale klagt wegen Google Ads-Verstößen >>

News der Wettbewerbszentrale vom 08.04.2025 // Wettbewerbszentrale beanstandet von Plattform eingestellte, unzutreffende Profilinhalte >>

F 02 0244/24

fs

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