Ist in einem redaktionellen Artikel ein Hyperlink gesetzt, der auf eine Werbe-Seite führt, so muss dies für den Nutzer erkennbar sein. Fehlt es hieran, so liegt ein Verstoß gegen das so genannte redaktionelle Trennungsgebot und damit gegen §§ 3, 4 Nr. 3 UWG vor.
LG Berlin, Urteil v. 26.7.2005, Az: 16 O 132/05
Quelle: Wettbewerbsrecht Aktuell: Urteils- und Literaturauswertung 12/2005
Weitere aktuelle Nachrichten
-
BGH: Preisermäßigungen müssen transparenten Referenzpreis beinhalten
-
Wenn die KI Werbung macht: Wettbewerbszentrale beanstandet Chatbot einer Rundfunkanstalt
-
Rückblick: 20. Herbstseminar der Wettbewerbszentrale
-
OLG Stuttgart: Lidl darf „Lidl Plus“-App als kostenlos bewerben
-
„High Protein“-Werbung: BGH verhandelt am Donnerstag