Dies musste ein Versicherungsvermittler einsehen, der Kommunionkinder anschrieb mit dem Ziel ein speziell auf Kinder zugeschnittenes Versicherungspaket unter dem Titel „proKids Plus“ zu verkaufen.
Diese Unfallversicherung wurde gegenüber den 9- bis 10-jährigen Kindern mit dem Hinweis auf 2 Millionen Kinderunfälle im Jahr beworben. Zusätzlich wurde ein Schutz vor den „hohen Kosten einer Kieferorthopädischen Behandlung“ angeboten. Dieser Aquiseversuch verstößt nach Auffassung der Wettbewerbszentrale nicht nur gegen das im Anhang zum UWG normierte Verbot der direkten Werbung mit Kaufaufforderung gegenüber Kindern sondern auch gegen das Verbot der Werbung mit der Angst sowie der Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern.Genau darauf zielte die Werbung aber ab. Der Versicherungsvermittler verpflichtete sich vertragsstrafenbewehrt, derartige Werbemaßnahmen in Zukunft zu unterlassen.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Was ist nachhaltiger Anbau? Wettbewerbszentrale beanstandet Fertiggericht
-
Wettbewerbszentrale erhebt Klage gegen dm wegen des Verkaufs von Arzneimitteln
-
Medizinisches Cannabis: Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale vor dem BGH
-
Marktplatzriese Amazon: BKartA verbietet Preiskontrolle der Händler
-
Wettbewerbszentrale veröffentlicht Leitfaden zur KI-Kennzeichnung
