Die EU-Kommission hat heute die Ergebnisse eines EU-weiten Sweeps – einer Marktbeobachtung in den jeweiligen Mitgliedstaaten – vorgestellt. Im Fokus des Ende 2025 durchgeführten Sweeps standen Preisdarstellungen in Online-Shops und Apps. Die Wettbewerbszentrale war dabei zunächst über das Umweltbundesamt (UBA) an der Untersuchung deutscher Anbieter beteiligt. Zum 01.01.2026 ging die Zuständigkeit vom UBA auf das Bundesamt für Justiz (BfJ) über.
EU-weite Ergebnisse des Sweeps
Die Untersuchung bezog sich europaweit auf 314 Unternehmen. Das Ergebnis: 94 Prozent der untersuchten Anbieter hätten Rabattwerbung genutzt. In mindestens 30 Prozent der Fälle sei es dabei zu Verstößen gekommen.
Fast jeder zweite Rabatt dauere so lange, dass der reguläre Preis seinen Realitätsbezug verliere. Außerdem enthalte die Rabattwerbung nur zu knapp 40 Prozent auch korrekte Referenzpreise. Referenzpreise sind die nach der Preisangabenverordnung erforderlichen niedrigsten Preise der letzten 30 Tage vor Beginn einer Ermäßigung.
Was ist der „Sweep“?
Der Sweep ist eine europaweit durchgeführte Marktüberwachungsaktion. Die Europäische Kommission koordiniert die Aktion im Rahmen des europäischen Behördennetzwerks (sog. CPC-Netzwerk). Ziel der Überprüfung ist es festzustellen, ob die verschiedenen EU-Verbraucherschutzvorschriften eingehalten werden. Jedes Jahr bezieht sich die Überprüfung auf unterschiedliche Branchen und Rechtsbereiche, zuletzt auf Probleme bei Plattformen für Gebrauchtwaren. Davor untersuchten die Beteiligten Influencer-Werbung auf Verstöße.
Durchführung des Sweeps in Deutschland
Den Sweep zum Thema „Preiswerbung“ koordinierte in Deutschland das UBA. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Wettbewerbszentrale wirkten an der Überprüfung mit. Im Rahmen des jüngsten Sweeps untersuchten UBA, vzbv und Wettbewerbszentrale einige Online-Shops mit nationaler Bedeutung auf mögliche Verstöße gegen die Preisangabenverordnung. Die Wettbewerbszentrale beobachtete während des Sweeps die Preise mehrerer Artikel auf fünf Online-Shops und beanstandete daraufhin die Preiswerbung zweier Anbieter. In beiden Fällen erreichte die Wettbewerbszentrale bereits außergerichtlich Anpassungen.
Weiterführende Informationen
kok/mfm
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