Reisebüros, die über das Internet per Reservierungssystem Flug- oder Pauschalreisen anbieten, müssen den Endpreis einer Reise nicht sofort angeben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: I ZR 222/00 – Urteil vom 3. April 2003) entschieden.
Das Reservierungssystem des Internetreisebüros „TravelClub.de“ verstößt nach Auffassung des BGH nicht gegen die Preisklarheit und damit gegen die Preisangabeverordnung. Bei dem durch den BGH zu beurteilenden Reservierungssystem wird dem Verbraucher erst am Ende mitgeteilt, wie hoch der Endpreis inklusive Tarife und Steuern ist. Allerdings wird der Verbraucher schon zu Beginn seiner Eingaben darauf hingewiesen, dass der endgültige Preis aus verschiedenen Gründen erst am Ende angegeben werden kann. Deshalb liegt nach Ansicht des BGH kein Rechtsverstoß vor. Der anfängliche Hinweis ist nach Ansicht des BGH klar und unmissverständlich.
Die Klage gegen das Reisebüro war vom Oberlandesgericht München schon im Juli 2000 zurückgewiesen worden. Nun ist auch die Revision gescheitert.
Quelle: Urteil des BGH vom 3. April 2003, Aktenzeichen: I ZR 222/00
Weitere aktuelle Nachrichten
-
OLG Frankfurt am Main: „Arzt für ästhetische Medizin“ ist irreführend
-
Was ist nachhaltiger Anbau? Wettbewerbszentrale beanstandet Fertiggericht
-
Wettbewerbszentrale erhebt Klage gegen dm wegen des Verkaufs von Arzneimitteln
-
Medizinisches Cannabis: Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale vor dem BGH
-
Marktplatzriese Amazon: BKartA verbietet Preiskontrolle der Händler
